Prozess: "Nicht einmal die CIA kann deinen Sohn finden"

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Ein Kosovare stand am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht, weil er einen Bankomat ausgeräumt hat und seiner Frau das Kind wegnehmen wollte.

Mitte Juli 2024 wurden aus einem aufgezwängten Bankomaten in Draßburg (Bezirk Mattersburg) mehr als 90.000 Euro gestohlen. Bei der anschließenden Verfolgungsjagd waren die Täter auf der Südautobahn zeitweise als Geisterfahrer mit bis zu 170 km/h unterwegs, ehe zwei Männer festgenommen werden konnten.

Die beiden und ein weiterer Komplize sind mittlerweile verurteilt, am Dienstag steht der letzte der Viererbande in Eisenstadt vor einem Schöffengericht. 

Der 33-jährige gebürtige Kosovare soll der Kopf der Bande gewesen sein. Von den 90.000 Euro will er rund 15.000 Euro erhalten haben, gibt er nach längerem Hin und Her zu. Warum er das nicht gleich gesagt habe, ärgert sich die Richterin. "T`schuldigung", antwortet der athletische Angeklagte. 

Neben dem Postpartner in Draßburg suchten die Männer u. a. auch Feuerwehrhäuser in Bad Sauerbrunn, Wiesen, Draßburg und in Neunkirchen (NÖ) heim. Teils, um sich dort Werkzeug für den Bankomat-Coup zu besorgen. 

Dem Kosovaren werden schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl sowie schwere Nötigung und Erpressung zur Last gelegt. Letzteres, weil er seiner nunmehrigen Ex-Frau gedroht hatte, ihr den Sohn wegzunehmen und ihn so gut zu verstecken, "dass ihn nicht einmal die CIA finden kann". 

Warum die wüste Drohung? Weil seine Frau einen Freund hatte. "Du darfst keinen Freund haben", sagte er ihr. Mittlerweile "haben wir geschieden", gibt der von einem Justizwachebeamten begleitete Angeklagte im Gerichtssaal an.

Dass dem Kosovaren, der nicht vorbestraft ist und vor seinem Ausflug ins kriminelle Fach bei einer Gärtnerei im Nordburgenland beschäftigt war, erst jetzt der Prozess gemacht wurde, liegt daran, dass er in seiner alten Heimat war. "Weil die Mutter schwer krank war", sagt er am Dienstag. 

Jedenfalls, so sein Verteidiger Philipp Wolm, müsse man seinem Mandanten "hoch anrechnen, dass er freiwillig nach Österreich" zurückgekehrt sei, als er vom Haftbefehl erfahren habe. Denn, so der erfahrene Strafverteidiger, "90 Prozent würden dortbleiben" und vermutlich unbehelligt weiterleben.  

Weil es sich bei den Taten "Gott sei Dank um keine Kapitalverbrechen" handle und sein Mandant überdies "vollinhaltlich geständig ist", bittet Verteidiger Wolm das Gericht um eine milde Strafe. 

Nach kurzer Beratung verkündet die Richterin das Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft, die rund zweimonatige Vorhaft wird angerechnet. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre. Unter vier Jahren könne man zufrieden sein, hatte Wolm zuvor gemeint.

Er und die Staatsanwältin verzichten auf Rechtsmittel, das Urteil ist rechtskräftig. Nach Verbüßung der Haft wird der Mann wohl in den Kosovo abgeschoben. 

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