Fußballer beim Duschen gefilmt: Geldstrafe für Ex-Funktionär

Fußballer beim Duschen gefilmt: Geldstrafe für Ex-Funktionär
Der 25-jährige soll beim FC Deutschkreutz heimlich eine Kamera installiert haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Fund einer versteckten Kamera in der Umkleidekabine des FC Deutschkreutz hatte im  Sommer für Aufsehen gesorgt. Am Montag musste sich deshalb ein 25-jähriger ehemaliger Vereinsfunktionär wegen Verdachts der unbefugten Bildaufnahme am Bezirksgericht Oberpullendorf verantworten.

Von Anfang dieses Jahres bis Ende Juni soll der Beschuldigte mehrere Fußballer beim Duschen gefilmt haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Acht Fälle sollen es gewesen sein, bei denen der 25-Jährige mit der  „Spionagekamera“ gefilmt haben soll. Der Beschuldigte zeigt sich  geständig.

„Es tut mir wirklich sehr leid“, sagt der Student zu Richterin Antonella Baca. Zuerst sei es ihm darum gegangen, einen Diebstahl aufzuklären. „Dann war es ein innerer Drang, ich war verwirrt und nicht klar im Kopf“, sagt der Beschuldigte.

„Warum haben Sie die Kamera auf den Gang und den Duschbereich gerichtet? Wenn ich einen Diebstahl aufklären will, filme ich doch eher die Garderobe“,  will die Richterin wissen.  Er habe sich "seelisch nicht gut gefühlt“. Die Aufnahmen habe er aber nicht weitergegeben.

Die Videos mit den Nacktbildern wurden auf einer Festplatte gespeichert, die mittlerweile beschlagnahmt wurde.

Entschädigung für Spieler

Bei den Spielern habe er sich persönlich entschuldigt. Sieben Betroffenen hatten durch ihren Anwalt als Privatbeteiligte je 500 Euro Entschädigung als symbolischen Betrag gefordert. „Solche Vorfälle setzen sich bei den Opfern fest. Sie schauen jetzt immer, ob irgendwo eine Kamera ist und sie gefilmt werden“, sagt der Privatbeteiligtenvertreter.

Die Richterin verurteilt den 25-Jährigen zu einer teilbedingten Geldstrafe von 560 Euro, davon 400 Euro unbedingt. Zudem muss der Angeklagte jeweils 100 Euro an sieben Geschädigte bezahlen. Außerdem erhielt der Beschuldigte die Weisung, sich psychotherapeutischer Behandlung zu unterziehen.

Urteilsbegründung

Mildernd seien das Geständnis in weiten Bereichen sowie die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, erläutert die Richterin das Urteil. Erschwerend wurden die mehrmaligen Aufnahmen gewertet. „Das war schon ein starker Vertrauensbruch für die Opfer.“

Der Strafrahmen (§120a Abs.1 StGB) liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder bei einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

 Verteidiger Wolfgang Steflitsch erbittet für seinen Mandanten drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der FC Deutschkreutz hat indes bereits Konsequenzen gezogen: Der 25-Jährige wurde noch im Sommer suspendiert, er wurde mit einem Platzverbot belegt.

 

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