Freilaufende Rottweiler griffen Frau und deren Hunde an
„Ich stehe immer noch unter Schock und traue mich nicht raus“, erzählt eine Hundehalterin aus Siegendorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) dem KURIER am Tag nach einer schlimmen Begegnung mit zwei Rottweilern.
Die junge Mutter (Name der Red. bekannt) war zu Christi Himmelfahrt frühmorgens mit ihren Labradorrüden Pluto und Finn auf ihrer üblichen Laufstrecke außerhalb der Gemeinde unterwegs, als zwei herrenlose Rottweiler auf sie zustürmten. „Als die Rottweiler auf meine Hunde trafen, die ich noch schnell ableinen konnte, hat sich der Größere sofort in Pluto verbissen, der Kleinere ist an Finn vorbei auf mich zugestürmt.“
Mittels Pfefferspray konnte sie den Rottweiler stoppen und mit einer ihrer Leinen fixieren. Um ihren Pluto zu retten, zog sie mit der zweiten Leine so fest am Halsband des Rottweilers, bis er vom blutüberströmten Labrador abließ, der panisch das Weite suchte. Die Frau lief in ihrer Verzweiflung mit den leicht benommenen Rottweilern an der Leine und Finn hinterdrein nach Siegendorf zurück. Warum? Am Tatort konnte sie die Hunde nirgends festbinden. Im Ort angekommen, „habe ich so lange um Hilfe geschrien, bis jemand die Polizei gerufen hat“, erzählt die Hundehalterin. Zu Hause wartete Pluto vor der Haustür, in der Tierklinik wurden seine zahlreichen Bisswunden versorgt.
Gemeinde am Zug
Was die Siegendorferin, die in dieser Gegend auch oft mit ihrem Kind unterwegs ist, sehr beunruhigt: Dass die Hunde schon am Montag ausgebüxt waren. Denn an diesem Tag hatte die Polizei das Areal abgesperrt, um nach den Streunern zu suchen, die Frau konnte ihren Spaziergang nicht fortsetzen. Nur deshalb hatte sie am Donnerstag aus Vorsicht einen Pfefferspray dabei.
Der aus dem benachbarten Klingenbach stammende Hundehalter war am Freitag für den KURIER nicht erreichbar. Dem Amtstierarzt der BH ist der Fall „zur Kenntnis“ gebracht worden, zunächst seien aber Polizei und Gemeinde am Zug. Klingenbachs Bürgermeister Richard Frank weiß bisher „nur vom Hörensagen“ davon, betont aber, die Gemeinde kümmere sich aber, sobald er offiziell informiert sei. In § 16 des Landessicherheitsgesetzes heißt es: „Ein Tier darf nur auf Grundstücken (...) gehalten oder verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und instandgehalten sind, dass das Tier das Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen kann.“ Alles klar, sollte man meinen.
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