Fischereigesetz: Hobbyfischer müssen auf Schulbank

Fischereigesetz: Hobbyfischer müssen auf Schulbank
Das aus dem Jahr 1935 stammende Gesetz wird rundum erneuert und an Regelungen anderer Bundesländer angeglichen / Das langsame Sterben der Berufsfischer am Neusiedler See geht weiter

Während andere Gesetze, kaum in Kraft, auch schon wieder überarbeitet werden (müssen), hat das burgenländische Fischereigesetz Jahrzehnte überdauert. Jetzt soll das aus dem Ständestaat stammende Gesetz, das 1949 wieder verlautbart wurde, durch ein neues Fischereirecht ersetzt werden. Nach der Begutachtung soll das Gesetz noch heuer im Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.

Gewarnt von den – zum Teil von Vorgängern hinterlassenen – Kalamitäten rund ums Jagdgesetz will der zuständige Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) in allen drei Teilen des Landes begleitende Informationsveranstaltungen abhalten.

Das Gesetz gilt für die wenigen Berufsfischer im Land ebenso wie für die gut 3.000 Hobbyfischer mit Fischereikarte. Nicht betroffen sind gewerbliche Fischzuchten.

Bei den Freizeit-Fischern geht es etwa um die Angleichung an Regelungen anderer Bundesländer, sodass die Angler ihre Ruten auch abseits der heimischen Gefilde auswerfen können. So müssen alle, die bis Ende 2022 keine Fischereikarte gelöst haben, eine Fischereiprüfung absolvieren. Prüfungsangst brauche dennoch niemand zu haben, heißt es aus dem Büro des Landesrats, es gehe lediglich um die Vermittlung von Grundkenntnissen auf dem Niveau des Sachkundeunterrichts. Die (Online)-Kurse wird das Land anbieten, Details dazu müssen noch geklärt werden.

Dieses Zeugnis soll dann auch in anderen Bundesländern anerkannt werden. Die Gebühren von 25 Euro für ein Jahr und 50 Euro für drei Jahre bleiben unverändert.

Auch Brittelmaße (Fischlänge von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse) und Schonzeiten werden an die angrenzenden Bundesländer angeglichen (weitere Details siehe Infokasten rechts). „Gerade bei den Grenzflüssen bringt diese sinnvolle Harmonisierung einen deutlichen Mehrwert für Flora und Fauna“, meint Landesrat Schneemann.

Aal ist Auslaufmodell

Selbst das beste Gesetz wird das langsame Verschwinden der Berufsfischer am Neusiedler See nicht verhindern können. Vor rund 20 Jahren gab es rund um den Steppensee noch 17 Berufsfischer, heute sind es 11. Einer ist Ronald Augsten aus Rust. In diesen zwei Jahrzehnten hat sich auch für den Familienbetrieb Augsten viel verändert.

War früher der Aal, der nach Norddeutschland verkauft werden konnte, eine Haupteinnahmequelle, ist der schlangenförmige Fisch heute nahezu bedeutungslos. Denn das Aussetzen des im sumpfigen Steppensee nicht heimischen Aals ist längst verboten. Zwar finden sich in den Reusen und Zugnetzen immer noch vereinzelt Aale, die bis zu 80 Jahre alt werden können, aber heute bilden Zander, Karpfen und Wels das wirtschaftliche Fundament der Berufsfischer.

Augsten verkauft den Fang hauptsächlich ab Hof, außerdem werden Restaurants beliefert – meist in der Region, vereinzelt auch in Wien.

Was sich in den vergangenen Jahren noch verstärkt hat, ist die touristische Nutzung des Sees. Für die Fischer wird die Arbeit dadurch immer schwieriger, ihr Revier immer kleiner. Daran ändert auch das neue Fischereigesetz nichts. Augsten: „Tourismus ist die heilige Kuh“.

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Der Tourismus am Neusiedler See macht den Berufsfischern das Leben schwer

Mehr Rechte für Fischer

Um die Mitsprache gesetzlich abzusichern, wird ein Fischereibeirat eingerichtet. Dessen Mitglieder werden von den Fischereiberechtigen für fünf Jahre gewählt. Im Landhaus gibt‘s einen ehrenamtlichen Landesfischereimeister.

10 Jahre wurden die Pachtreviere bisher nach dem Höchstbieterprinzip verpachtet. Künftig  ist auch die freie Vergabe möglich. Die Fischereivereine können so  die „feindliche Übernahme“  des Vereinsgewässers abwenden.

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