Esterhazy-Schätze: Gerichtsurteil wird für Freitag erwartet

Esterhazy-Schätze: Gerichtsurteil wird für Freitag erwartet
Rechtsstreit um Esterhazy-Kulturgüter in Ungarn soll am Freitag am Hauptstädtischen Gericht in Budapest ein Ende finden.

Kläger ist die Esterhazy Privatstiftung, die den Prozess gegen den ungarischen Staat 2017 anstrengte. Im Verfahren geht es um die Klärung des Eigentümerrechtes von mehr als 260 Kunstobjekten der Esterhazy-Schatzkammer der Burg Forchenstein im Burgenland.

Diese Kulturgüter wurden 1919 während der ungarischen Räterepublik in das Kunstgewerbemuseum nach Budapest gebracht, wo sie auch nach dem Sturz der Republik verblieben. Fürst Paul Esterhazy habe laut Esterhazy-Gruppe im Jahre 1923 die Sammlung mit einer Deposit-Vereinbarung dem Museum als Leihgabe zur Verfügung gestellt, wobei das Eigentümerrecht auch weiterhin der Familie Esterhazy gehörte.

Auf Beschluss der ungarischen Regierung wurden Teile der Sammlung 2016 aus dem Budapester Museum in das Esterhazy-Schloss in der Stadt Fertöd verlegt. Danach strengte die Stiftung einen Prozess gegen den ungarischen Staat an, da die Sammlung laut Vertrag nur im Museum aufbewahrt werden dürfe.

2013 hatte die ungarische Regierung angeordnet, alle in staatlichen Museen aufbewahrten Kunstschätze auf ihre Herkunft zu überprüfen. Objekte, bei denen das Eigentümerrecht des Staates nicht eindeutig nachweisbar war, sollten dem rechtmäßigen Eigentümer zurückerstattet werden. Auf der Basis dieser Verordnung strengte die Esterhazy-Gruppe 2017 das Zivilverfahren in Ungarn an.
 

Inzwischen wurde diese Verordnung ausgehebelt. Nach der neuen Regierungsverordnung vom Februar entscheidet nun nicht mehr das Gericht, sondern die ungarische Nationale Vermögensverwaltung AG, ob das beanspruchte Eigentümerrecht ohne Zweifel nachweisbar ist. Trifft das zu, bedeutet die Entscheidung über den Eigentümeranspruch noch nicht die Rückgabe der betroffenen Kunstgegenstände. Der Kabinettsminister kann weiter entscheiden, ob er die zurückgegebenen Kulturgüter unter Schutz stellt, die somit Ungarn nicht verlassen dürfen, zitierten die Medien.

Esterhazy-Schätze: Gerichtsurteil wird für Freitag erwartet

Im Rechtsstreit mit Ungarn um Kunstgegenstände aus der Esterhazyschen Schatzkammer der Burg Forchtenstein gehe es der Esterhazy Privatstiftung nicht um die physische Zusammenführung. Sondern es gehe um die Feststellung und Anerkennung der juristischen Einheit der Schatzkammer der Burg Forchtenstein, betonte Karl Wessely von den Esterhazy Betrieben.

Wessely: "Kunstgegenstände sollen in Ungarn bleiben"

Im Rechtsstreit mit Ungarn um Kunstgegenstände aus der Esterhazyschen Schatzkammer der Burg Forchtenstein gehe es der Esterhazy Privatstiftung nicht um die physische Zusammenführung. Sondern es gehe um die Feststellung und Anerkennung der juristischen Einheit der Schatzkammer der Burg Forchtenstein, betonte Karl Wessely von den Esterhazy Betrieben.

„Der große kulturelle Wert ist eben die Gesamtheit dieser Sammlung, wo wir auch von den Exponaten sprechen, die in Ungarn verblieben sind. Die würden wir gerne juristisch wieder zusammenführen, so dass man sagen kann, es ist eine juristische Einheit der Schatzkammer Burg Forchtenstein. Das bedeutet, dass es uns nicht darum geht, dass wir diese Kunstgegenstände wiederum nach Forchtenstein holen wollen. Es ist für uns ganz klar, dass die in Ungarn bleiben sollen. Allerdings ist uns sehr daran gelegen, dass der alte Schatz der Burg Forchtenstein in seiner Gesamtheit und Einmaligkeit als solcher wahrgenommen wird“, erläuterte Wessely.

Esterhazy-Schätze: Gerichtsurteil wird für Freitag erwartet

"Es ist für uns ganz klar, dass die in Ungarn bleiben sollen. Allerdings ist uns sehr daran gelegen, dass der alte Schatz der Burg Forchtenstein in seiner Gesamtheit und Einmaligkeit als solcher wahrgenommen wird“, sagt Karl Wessely von den Esterhazy Betrieben.

Es handle sich dabei nicht nur um eine Aneinanderreihung von Einzelstücken. Der Schatz habe in seiner Gesamtheit auch eine Bedeutung: „Und diese gesamtheitliche Bedeutung wollen wir wieder insofern herstellen, als wir davon sprechen können, dass es sich um diesen einen, bedeutenden Schatz auf Burg Forchtenstein handelt. Dass die Exponate in Ungarn bleiben, ist klar.“ Es gebe dann für Ungarn und für die Esterhazy Privatstiftung die Möglichkeit, diesen Schatz gemeinsam auch international auszustellen und ihn zu beforschen.

Natürlich könnte man auch für internationale Auftritte Einzelstücke herausholen und mit Einzelstücken der Burg Forchtenstein zusammenführen, meinte Wessely. Wenn etwa in der Burg Forchtenstein die Dolchscheide liege und der zugehörige Dolch liege in Ungarn, dann sei das nicht sinnvoll. „Wir werden heuer noch im Metropolitan Museum New York Gegenstände der Burg Forchtenstein ausstellen, haben aber natürlich keine Handhabe, zu sagen: Da würden jetzt diese drei oder vier Exponate, die in Ungarn liegen, genau dazu passen, weil wir diese Feststellung durch das ungarische Gericht, dass wir der Eigentümer sind, nicht haben“, sagte Wessely.

„Aber selbst, wenn wir den Prozess gewinnen, wollen wir Verträge mit Ungarn schließen“, betonte der Kulturmanager. Man wolle nicht den unmittelbaren Zugriff auf die Exponate in Ungarn. „Aber dann könnte man einen Vertrag schließen, wo wir sagen, wir haben in welchem Ausmaß auch immer die Möglichkeit des Beforschens, wir haben die Möglichkeit, gemeinsam auf internationalen Plätzen mit Gegenständen aufzutreten. Das würden wir alles dann vertraglich festlegen wollen. Jetzt haben wir gar keine Handhabungen.“

Zentrales Element beim Eigentumsnachweis ist für die Privatstiftung ein Leihvertrag, den Paul V. Esterhazy nach Ende der ungarischen Räterepublik mit Ungarn abgeschlossen habe. Damals in den 1920er-Jahren sei „niemals außer Frage gestanden, dass das Esterhazy gehört, dass das Teil dieser wirklich wichtigen Sammlung des Schatzes der Burg Forchtenstein ist“, so Wessely.
Dann sei dieses Wissen im Lauf der Geschichte scheinbar im ungarischen Staat in Vergessenheit geraten. „Aber es gibt einen Leihvertrag“, so Wessely. „Es ist uns wichtig, dass die Eigentümerschaft festgestellt wird, dass wir dann wieder von einer juristischen Einheit sprechen können und den gesamten Schatz als solchen auch international promoten können.“

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