„Man kann eine solche Skulptur nicht auf den Parkplatz stellen“
Der Rechtsstreit zwischen Esterhazy und dem Verein „Symposion Europäischer Bildhauer“ ist um eine Facette bunter. Eine vom Bundeskriminalamt zur „Fahndung“ ausgeschriebene zwei Meter hohe Sandsteinskulptur, die Ende August vom Parkplatz beim Römersteinbruch Sankt Margarethen verschwunden war, befindet sich auf Pöttschinger Hotter unter ihresgleichen.
Dort, wo der 2010 verstorbene Bildhauer Karl Prantl, der das Symposion 1959 gegründet hatte, seinen Grenzstein platziert hat und mittlerweile rund 20 weitere Skulpturen stehen, hat nun auch das Werk des 81-jährigen Franzosen Pedro Tramullas Zuflucht gefunden. So sieht es wohl Sebastian Prantl, Sohn des Bildhauers von Weltrang und selbst Künstler: „Man kann doch eine solche Skulptur nicht auf einen Parkplatz stellen“. Deshalb habe man das nicht unter Denkmalschutz stehende Kunstwerk „bewusst mitgenommen“, ist Symposion-Vereinsobmann Prantl überzeugt, dass auch diese Skulptur „letztlich“ dem Verein gehört – was Esterhazy freilich bestreitet.
Streitfrage
Auslöser für den aktuellen Konflikt ist der Umstand, dass der Verein seinen Sitz im Bildhauerhaus St. Margarethen im August räumen musste. Esterhazy hatte mit dem Hinweis, der Pachtvertrag sei schon 2011 ausgelaufen, ein Verfahren angestrengt und vom Obersten Gerichtshof Recht bekommen (der KURIER hat berichtet). Auch den „Diebstahl“ des Steins von Tramullas hatte Esterhazy angezeigt. Während die Polizei zur Causa einen Abschlussbericht verfassen wird und – so ist zu vernehmen – die Sache damit als erledigt erachtet, geht man bei Esterhazy davon aus, dass man Besitzer der Skulptur ist, weil sie sich „auf Grund und Boden von Esterhazy“ befunden habe, sagt Sprecherin Barbara Wagner-Gmeiner.
Über eine Rückkehr an den Festspielort wäre Prantl durchaus gesprächsbereit, allerdings müsste die Skulptur „auf dem Hügel“ stehen, nicht mehr am Parkplatz.
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