"Erinnerung an Weinskandal": Winzer soll Wein gepantscht haben
Ein burgenländischer Winzer, der seinen Wein mit Glycerin „verfälscht“ haben soll, musste sich heute, Dienstag, am Landesgericht Eisenstadt wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges verantworten. Mit ihm auf der Anklagebank saß auch ein pensionierter Landwirt und Winzer – er soll zu den Taten beigetragen haben, in dem er dem Jüngeren geraten habe, dessen Wein mit Glycerin „aufzubessern“, wie es der Staatsanwalt in seiner Anklage formulierte. Der Ankläger erinnerte während des Prozesses immer wieder an den Weinskandal der 1980er Jahre, der das Burgenland international in die Schlagzeilen brachte.
Dem 37-Jährigen warf der Staatsanwalt vor, zwischen 2016 und 2019 insgesamt 284 Weinkunden um mehr als 170.000 Euro geschädigt zu haben. Er soll dem Wein synthetisches Glycerin zugesetzt haben, um den Geschmack zu verbessern.
Der Erstangeklagte bekannte sich schuldig. Er habe den Rat des Älteren befolgt. Dieser habe ihm auch erklärt, dass dies nicht nachweisbar sei.
"Es ist Betrug"
Grundsätzlich, so Staatsanwalt Roland Koch, sei das Glycerin nicht gesundheitsschädlich. Aber der Zusatz sei verboten und es handle sich um Betrug. „Die Kunden haben nicht gewusst, was sie da trinken. Das will das Weingesetz ja seit 35 Jahren verhindern, das man so etwas zusetzt“, sagt Koch in Anspielung auf den Weinskandal, der 1985 im Burgenland aufgeflogen war. 25.000 Flaschen habe man im Betrieb des Angeklagten gefunden, so Koch. Dass der 37-jährige, der eine Ausbildung als Kellermeister hat, nicht wusste, dass der Zusatz von Glycerin verboten ist, hielt der Ankläger für unglaubwürdig.
Der Winzer erklärte, dass der 75-jährige Bekannte ihm geraten habe, seinen Wein mit Glycerin aufzubessern. Dafür habe er ihm auch ein Gebinde von acht bis zehn Kilogramm Glycerin aus Wein mitgebracht. Ein Lehrer habe damals in der Winterschule vor rund 60 Jahren erzählt, dass man ein paar Tropfen Glycerin zum Wein zufügen könne, das sei nicht nachweisbar. Dadurch würden die Rebensäfte „mehr Körper“ bekommen.
Bei Kontrolle aufgeflogen
Aufgeflogen war der Fall, als die Bundeskellereiinspektion eine Kontrolle im Betrieb des Winzers durchgeführt hatte. Nach anfänglichem Leugnen gestand der Erstangeklagte die Zugabe des Glycerins. „Es war aber nur in geringen Mengen“, rechtfertigt sich der 37-Jährige vor dem Schöffensenat. Etwa einen halben Liter Glycerin auf 1.000 Liter Wein
Der 75-Jährige bestritt, als Berater fungiert zu haben. An den Weinskandal könne er sich zwar erinnern, räumt er ein. „Aber das hat damit ja nichts zu tun.“ Laut dem Bundeskellereiinspektor, der am Dienstag als Zeuge vor Gericht aussagte, sei es allgemein bekannt, dass der Zusatz von Glycerin verboten ist. „Hier geht es einfach um Weinverfälschung.“ Solche Zugaben bei der Weinproduktion kämen in der Branche heute aber nur sehr selten vor, räumt der Zeuge ein. „Die Branche hat aus dem Weinskandal gelernt.“
Beide Angeklagte wurden am Dienstag schuldig gesprochen. Die Urteile – eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten, bedingt auf drei Jahre für den Erstangeklagten, sowie eine Geldstrafe von 3.600 Euro für den Zweitangeklagten – sind nicht rechtskräftig.
Die Verfallssumme wurde vom Gericht auf 88.000 Euro halbiert, da am Betrieb auch die Mutter des Winzers beteiligt gewesen war. Zusätzlich muss der 37-Jährige auch an Weinkunden, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, Entschädigungen zahlen.
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