Einbruch: „300.000 Euro hätte ich aber nicht mitgenommen“

Einbruch: „300.000 Euro hätte ich aber nicht mitgenommen“
Zwei Ungarn standen am Dienstag in Eisenstadt wegen Einbruchs vor Gericht. Sie wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Es sind zwei „schwere Jungs“ die am Dienstag von Justizwachebeamten in den Gerichtssaal am Landesgericht Eisenstadt gebracht werden. Den Angeklagten aus Ungarn, 41 und 35 Jahre alt, wird schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl durch Einbruch zur Last gelegt.

Die Aufnahme der Personalien – meist eine Angelegenheit von wenigen Minuten – zieht sich in die Länge. Schwer zu klären ist die Frage der Vorsitzenden des Schöffensenats, Richterin Karin Lückl, wann der 41-jährige Erstangeklagte wegen seiner mehrmaligen Verurteilungen aus der Haft entlassen wurde. „Ich hab mein halbes Leben im Gefängnis verbracht“, beteuert der Beschuldigte. Er habe keine Arbeit gefunden, aber seine Familie ernähren müssen.

Nach dem "Häf'n" wieder auf Diebestour

Im Oktober des Vorjahres wurde er enthaftet, wenig später, im Jänner, soll er erneut seine Diebestouren gestartet haben, und zwar im Bezirk Oberwart sowie im Raum Hartberg (Steiermark). Begleitet worden sein soll er von dem 35-jährigen Landsmann. Auch er ist kein unbeschriebenes Blatt. Nach mehreren Verurteilungen wegen Diebstahls hat auch er schon einige Zeit im Gefängnis in Ungarn verbracht.

Gemeinsam soll das Duo von Jänner bis 20. Mai mehrere Coups verübt haben. „Und zwar wurde in Wohnhäuser eingebrochen, was nicht so oft vorkommt. Das Besondere ist auch die Vielzahl an Delikten“, sagt die Staatsanwältin.

Nachdem das Duo im Mai bei einem Coup erwischt und festgenommen worden war, wurde über die beiden Männer die Untersuchungshaft verhängt.

Einbrüche, wenn keiner zu Hause war

Untertags, wenn keiner zu Hause war, sollen die Beschuldigten Fenster und und Terrassentüren aufgebrochen und sich so Zutritt verschafft haben. Goldmünzen, Schmuck und Bargeld im Wert von 378.000 Euro sollen sie erbeutet haben. In einem Tresor, den sie aus der Verankerung gerissen haben sollen, waren gar mehr als 300.000 Euro Bargeld. Eine Summe, die sich bei der Strafbemessung bemerkbar machen könnte. „Wenn ich gewusst hätte, dass soviel Geld drinnen ist, hätte ich den Tresor nicht mitgenommen“, sagt der Erstangeklagte. „Dann hätten Sie gesagt danke, das ist mir zu viel?“, fragt die Richterin.

Dank akribischer Arbeit der Kriminalbeamten konnten die Einbrüche nicht nur geklärt, sondern das Diebesgut an die Besitzer zurückgegeben werden.

Tränen bei Urteilsverkündung

Als die Vorsitzende das Urteil verkündet, brechen die Beschuldigten in Tränen aus: 6,5 Jahre unbedingte Haft für den Erst- und 4,5 Jahre für den Zweitangeklagten. Mildernd seien die Geständnisse, erschwerend die Vielzahl der Delikte. Aufgrund etlicher Vorstrafen haben sich die Strafrahmen um die Hälfte erhöht. Der Erstangeklagte meldet Berufung an. Der Zweitangeklagte erbittet Bedenkzeit. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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