Der Fahrplan zu den Burgenland-Wahlen am 2. Oktober
Heute in elf Wochen werden viele amtierende Bürgermeister aufatmen, einige ihrer verlorenen Wiederwahl nachtrauern und wieder andere der Stichwahl entgegenfiebern. Denn am 2. Oktober finden in den 171 Gemeinden des Landes Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen statt, die ersten Vorboten sind schon seit einigen Wochen spürbar.
Als Stimmungsbarometer für die Lage im Bund ist der kommunale Urnengang kaum geeignet. Zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen und regionalen Befindlichkeiten, außerdem gilt auf der untersten politischen Ebene meist „Person sticht Partei“.
Die Serie zur Wahl
Ab heute berichtet der KURIER jeden Montag über die Ausgangslagen, analysiert die Situation in den Bezirken und begleitet den Wahlkampf – diesen ohnehin an jedem Tag der Woche.
Was ist diesmal neu? Jede Vorzugsstimme zählt. Bisher waren 15 Prozent der Stimmen für ein Vorzugsstimmenmandat nötig, diese Hürde wurde im Zuge einer Novellierung der Wahlordnung gestrichen. Diese beinhaltet auch Vereinfachungen bei der Briefwahl, außerdem muss zumindest ein Wahllokal barrierefrei sein. Mitglieder der Wahlbehörden bekommen erstmals eine Aufwandsentschädigung von 92 Euro bei einer Tätigkeit von über fünf Stunden, darunter die Hälfte.
Wer tritt wo an? Nächster wichtiger Stichtag ist der 5. August. Bis zu diesem Tag um exakt 13 Uhr können Wahlvorschläge eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag für den Gemeinderat muss von einer bestimmten Anzahl von Wahl-berechtigten unterzeichnet sein. Die benötigte Zahl richtet sich nach jener der Wahlberechtigten in der jeweiligen Gemeinde. In Ortschaften mit 1.001 bis 2.000 Wahlberechtigten braucht es beispielsweise zumindest 15 Unterstützungsunterschriften. SPÖ und ÖVP werden voraussichtlich in allen 171 Gemeinden antreten, die FPÖ hat rund 100 als erklärtes Ziel ausgegeben. Grüne wollen sich in rund 30 Kommunen der Wahl stellen, laut dem Unabhängigen Gemeindevertreterforum ist der Antritt von 50 Listen bereits fix, weitere dürften noch dazukommen. Seitens der Impfgegner MFG werden 30 Gemeinden angepeilt.
Wann wird wie gewählt? Natürlich am Wahltag, Sonntag, 2. Oktober. Aber auch schon davor gibt es einige Möglichkeiten zur Stimmabgabe. Zum Beispiel beim vorgezogenen Wahltag, Freitag, 23. September. An diesem Tag muss in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal von 18 bis 19 Uhr geöffnet sein. Seit 5. Juli kann man auch eine Wahlkarte beantragen. Diese muss bis spätestens 30. September, 14 Uhr, bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde einlangen – per Post, durch rechtzeitige Abgabe persönlich oder durch einen Boten oder am Wahltag selbst. Bei gesundheitlichen Problemen kann mit einer Wahlkarte auch eine „fliegende Wahlbehörde“ beantragt werden. Wenn in einer Gemeinde ein Bürgermeisterkandidat nicht über 50 Prozent kommt, folgt eine Stichwahl. Der Termin dafür wurde mit 23. Oktober festgelegt.
Wer darf wählen? Aktiv wahlberechtigt bei den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen sind alle Personen, die am Stichtag, 5. Juli, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind und am Stichtag in die Gemeinde-Wählerevidenz eingetragen sind. Wahlberechtigt sind jene, die am Stichtag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde des Burgenlandes ihren Wohnsitz haben. Allerdings sind auch Zweitwohnsitzer wahlberechtigt. Was die Altersgrenze betrifft, muss am Wahltag, 2. Oktober, das 16. Lebensjahr vollendet sein.
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