Corona und Schulstart: Richtlinien für das Burgenland

Corona und Schulstart: Richtlinien für das Burgenland
Was ist zu tun, wenn Covid-19-Symptome auftreten? Leitfaden für Pädagogen und Eltern soll im Ernstfall helfen.

Eigenverantwortung, Vernunft, Besonnenheit. Beschwichtigende Worte, die eine gewisse Nervosität im Bildungsbereich angesichts des in zwei Wochen beginnenden Wintersemesters nicht verbergen können. Um im Corona-Herbst einen geregelten Betrieb in den Schulen und Kindergärten zu erleichtern, wurden über den Sommer Richtlinien erarbeitet und am Montag von Bildungslandesrätin Daniela Winkler, Bildungsdirektor Heinz Josef Zitz und Gruppenvorständin Sonja Windisch präsentiert. Der Appell an die Eltern: „Nicht jeder Schnupfen ist Corona.“

Corona und Schulstart: Richtlinien für das Burgenland

Bildungslandesrätin Daniela Winkler, Bildungsdirektor Heinz Josef Zitz und Gruppenvorständin Sonja Windisch

Mein Kind hat Symptome – was ist zu tun?
Wenn Covid-19-Symptome (siehe rechts) bei Kindern auftreten, gelten sie als Verdachtsfall. Sie müssen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses zu Hause bleiben. Wählen Sie 1450, schildern Sie den Sachverhalt und folgen Sie den Anweisungen der Gesundheitsbehörde. Melden Sie den Sachverhalt in der Bildungseinrichtung und warten Sie das Testergebnis ab.

Treten Symptome in der Bildungseinrichtung auf, wird das Kind unverzüglich isoliert und Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufgenommen, um die weitere Vorgehensweise (1450 anrufen, Testung) abzuklären. Nach dem Abholen dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel benützt werden.

Mein Kind hatte Kontakt zu einem Verdachtsfall – und jetzt?
Hatten Kinder Kontakt zu einem Verdachtsfall, weisen selbst aber keine Symptome auf, dürfen sie die Bildungseinrichtung weiter besuchen, solange kein positives Testergebnis des Verdachtsfalls vorliegt. Zu Hause bleiben müssen symptomatische Kinder, die Kontakt zu einem bereits bestätigten Fall hatten. Dessen engste Kontaktpersonen müssen bis zum Vorliegen des Testergebnisses vorsorglich zu Hause bleiben.

Positives Testergebnis – und dann?
Auf Anordnung der Gesundheitsbehörde werden positiv getestete Personen und deren Kontaktpersonen der Kategorie 1 behördlich für 10 Tage unter Heimquarantäne gestellt.

Wann werden Bildungseinrichtungen geschlossen?
Die Schließung von Schulen oder Kindergärten erfolgt nur in Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde beziehungsweise unter Berücksichtigung der bundesweiten „Corona-Ampel“. Nach Möglichkeit soll ein Notbetrieb aufrechterhalten werden.

Wohin können sich Eltern wenden?
Fragen zu Schulen oder Kindergärten können per eMail an fragen-schule@bildung-bgld.gv.at oder an fragen-kiga@bgld.gv.at gerichtet werden. Information gibt es auch auf der Homepage der Bildungsdirektion.

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