Burgenland: Laut Gutachten ist Novelle zur Raumordnung verfassungswidrig
Die Novelle des Raumplanungsgesetzes, die sich derzeit in Begutachtung befindet, sorgt weiter für Aufregung. In einem Gutachten, das vom Bundesverband „Photovoltaic Austria“ in Auftrag gegeben wurde, stellt Verfassungsexperte Heinz Mayer fest, dass die Novelle wohl in mehreren Punkten verfassungswidrig wäre. Die ÖVP erneuerte deshalb am Mittwoch ihre Kritik und forderte die Rücknahme des Gesetzesentwurfs. Auch die Grünen wollen „zurück an den Start“, forderte Landessprecherin Regina Petrik, unterstützt von Nationalratsabgeordneter Astrid Rössler.
Dadurch, dass größere Fotovoltaikanlagen in der Freifläche künftig nur noch auf Flächen errichtet werden sollen, über die das Land verfügt, werde ohne sachliche Gründe ein privatwirtschaftliches Monopol des Landes geschaffen. Dieses Monopol sei „in mehrfacher Hinsicht grundrechtswidrig“ und auch unionsrechtswidrig, heißt es im Gutachten. Außerdem seien die vorgesehene Fotovoltaikabgabe und die Baulandmobilisierungsabgabe, die für unbebaute Baulandgrundstücke eingehoben werden soll, insofern verfassungswidrig, als diese nicht ausreichend bestimmt seien. Es werde keine Maximalhöhe festgelegt, betonte Mayer in seinem Gutachten.
Salzburg als Vorbild?
Petrik empfahl, sich das Bundesland Salzburg zum Vorbild zu nehmen. Dort sei ein mehrjähriger Prozess aufgesetzt worden, wo Probleme und Lösungen gemeinsam definiert und erarbeitet worden seien. Die Raumplanung sei der größte Hebel für die Frage des überhöhten Flächenverbrauchs, so die Grüne Abgeordnete Astrid Rössler. Raumplanung habe auch große Bedeutung für die Bereiche Mobilität, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Land verteidigt Entwurf
Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) hat den Entwurf zur Novelle des Raumplanungsgesetzes gegen die Kritik von ÖVP und Grünen verteidigt. Die Rechtmäßigkeit der Beschränkung von Fotovoltaikanlagen in der Freifläche sei bezüglich EU-Recht und Verfassungsrecht durch ein Gutachten belegt. Verbesserungsvorschlägen stehe man jedenfalls offen gegenüber. In Teilbereichen könne es noch zu Nachschärfungen kommen. Man werde sämtliche Stellungnahmen eingehend prüfen, hieß es aus dem Büro des Landesrates. Gegen die Baulandmobilisierungsabgabe würden im Gutachten keine substanziellen Einwände erhoben. „Aus unserer Sicht ist die Stoßrichtung richtig und notwendig: Wir wollen das spekulative Horten von unbebautem Bauland unterbinden, so wie das auch andere Bundesländer tun“, so Dorner. Um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten, werde es Ausnahmen für Kinder und Enkelkinder geben. Ziel sei es, Bauland für Burgenländer günstiger und Wohnen leistbarer zu machen.Peko
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