Freiflächen ab 100 Quadratmetern sollen künftig nur vom Land Burgenland bzw. hundertprozentigen Tochtergesellschaften für die Produktion von Sonnenstrom genutzt werden. Das bedeutet, dass private Investoren ausgeschlossen werden. Nicht einmal der Landesversorger Energie Burgenland könnte in die Solar-Produktion einsteigen, da dort auch EVN, Wien Energie und Verbund beteiligt sind.
Kleine Anlagen mit 35 Quadratmeter für Einzelanlagen und 100 Quadratmeter für Betriebs- und Industrieflächen sind von der neuen Regelung nicht betroffen und können von Privaten errichtet werden.
Fotovoltaik-Abgabe
Zusätzlich ist im Entwurf eine jährliche Fotovoltaik-Abgabe vorgesehen, deren Höhe die Landesregierung per Verordnung bestimmt und die zwischen Gemeinden und Land geteilt wird. Steuerpflichtig wären die Betreiber der Anlagen. Man darf getrost davon ausgehen, dass letztlich die Endkunden dafür zur Kasse gebeten werden.
Die Vermutung, dass der unumschränkt regierende SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hier eine Verstaatlichung durchziehen will, ist also nicht unbegründet. Außerdem wäre das Land der große Nutznießer der Förderungen des Bundes für Fotovoltaik.
Aus dem Büro von SPÖ-Infrastruktur-Landesrat Heinrich Dorner heißt es dazu, man habe aus der Entwicklung der Windparks entsprechende Erfahrungen, welcher Druck auf Grundstückseigentümer und Gemeinden bei der Sicherung der Flächen aufgebaut werde. Der sparsamste und effizienteste Weg zur Erreichung der Klimaziele sei daher, die Umsetzung der Freiflächenanlagen einem Unternehmen vorzubehalten, das 100-prozentig vom Land beherrscht werde. So werde sichergestellt, dass raumplanerische und naturschutzfachliche Interessen entscheidend seien und nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen von Privatunternehmen wertvolle Flächen verloren gingen.
Bei der grünen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler erklärt man, die Details lägen erst seit Kurzem vor und würden aktuell rechtlich geprüft.
Gutachten: Verfassungsrechtliche Bedenken
In einem von der Solar-Branche beauftragten Rechtsgutachten über den Gesetzesentwurf konstatiert die Anwaltskanzlei Schönherr „schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken“. Die Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und wäre außerdem „ganz klar unsachlich“. Es gebe keinen sachlichen Grund, warum den Zielen der Raumplanung besser gedient wäre, wenn die Solarflächen in der Verfügungsgewalt des Landes stehen.
Bauland-Maßnahmen
Für einige Aufregung im Burgenland dürften außerdem noch die ebenfalls mit der Raumordnungsnovelle geplanten Bauland-Maßnahmen sorgen. Doskozil will die Preisregulierung von Bauflächen und eine „Mobilisierungsabgabe“ für nicht genutztes Bauland durchsetzen, der KURIER berichtete.
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