„Brimborium“ um Baulandmobilisierung im Burgenland
Seit sie in der politischen Arena kursiert, ist die Baulandmobilisierung vor allem Garant für die Mobilisierung von Emotionen. So auch bei der Debatte zur jüngsten Novellierung des Raumplanungsgesetzes am Donnerstag im Landtag. Zwar geht es in der Novelle darum, die Errichtung und Erweiterung von Supermärkten künftig nur mehr im Ortskern zu erlauben, aber unweigerlich kam die Rede auch auf die Baulandmobilisierung und die Abgabe auf brachliegendes Bauland.
Der zuständige Landesrat Heinrich Dorner hat dabei auch erstmals Einblick in seine Erwartungen gegeben. Rund 24.000 Grundstücke würden landesweit unter diese Abgabe fallen. Der Landesrat geht davon aus, dass es unter Berücksichtigung der zahlreichen Ausnahmen 2.500 bis 3.000 Abgabepflichtige geben werde. „Ja, das ist ein kleiner Teil“, räumte er ein. „Aber wenn es dadurch zu einer Mobilisierung kommt und in jeder Gemeinde ein, zwei Grundstücke frei werden, finde ich, haben wir Gutes getan, weil die jungen Familien zugutekommen.“ Die Baulandmobilisierungsabgabe betreffe „ein bis zwei Prozent der Bevölkerung“, ergänzte der rote Klubobmann Robert Hergovich.
Ein oder zwei Grundstücke pro Gemeinde – lohnt sich dafür der Aufwand, den die rote Landesregierung seit Herbst 2020 dafür betreibt?
SPÖ bleibt allein
Die Opposition sagt Nein. „Das ganze Brimborium wird gemacht, um ein Grundstück pro Gemeinde zu mobilisieren, so das überhaupt passiert“, sah sich FPÖ-Obmann Alexander Petschnig in seinen Vorbehalten bestätigt. Ebenso ÖVP-Klubchef Markus Ulram, der überzeugt ist, die Abgabe werde „nichts mobilisieren“. Weil im Burgenland rund 38 Prozent des gewidmeten Baulands unbebaut seien, hat die Regierung die Abgabe ersonnen: Sie bemisst sich an der Größe des Grundstücks und dem für jede einzelne der 171 Gemeinden von einem Gutachter festgelegten „leistbaren Kaufpreis“. Ein Beispiel: Für ein 1.000 m2 großes Grundstück in Neusiedl/See müssten die Eigentümer jährlich 1.320 Euro berappen.
Nur mit den Stimmen der SPÖ beschlossen wurde am Donnerstag das Sozialeinrichtungsgesetz, das den 71 Pflegestützpunkten den Weg bereitet, und ein Nachtragsvoranschlag über 53,6 Mio. Euro für Maßnahmen gegen die Teuerung.
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