Betrugsprozess: "Im Hotel wie ein Kaiser gelebt"
Als Herr Z. (31) am Donnerstag auf der Anklagebank in Saal 8 des Landesgerichts Eisenstadt Platz nimmt, liegt seine Entlassung nach einer rechtskräftigen Verurteilung am Landesgericht Salzburg erst vier Wochen zurück.
Hilfreich ist das nicht, zumal Z. abermals schwerer, gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wird.
Z. habe sich von Herrn B. Geld geborgt und dabei seine "Zahlungsfähigkeit und -willigkeit vorgetäuscht", lautet der Vorwurf der Staatsanwältin. Zurückbezahlt habe er aber "keinen Cent". Schaden: rund 53.000 Euro.
Weil es insgesamt bereits "vier einschlägigste Vorstrafen" gebe, könne man den Eindruck gewinnen, es sei Z.`s "Credo, mit Betrug durchs Leben zu kommen", so die Anklägerin.
Der von Dino Srndic verteidigte gebürtige Oberösterreicher Z., der mittlerweile in NÖ wohnt, bekannte sich vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Gschiel nicht schuldig. "Ich habe es schleifen lassen, mir ging es nicht gut", sagte er mehrmals.
Der als Zeuge geladene B. hatte dafür wenig Verständnis. Die beiden lernten einander kennen, als sich Z. im vergangenen Sommer in einem Seehotel im Nordburgenland einquartierte, in dem der 27-jährige B. Events organisierte.
Weil B. aus einer Verlassenschaft 40.000 Euro in bar hatte, aber der "Mittelherkunftsnachweis" noch fehlte, wurde ein Deal "Cash gegen Überweisung" vereinbart: Z. bekam von B. das Bargeld und sollte es danach auf dessen Konto überweisen.
Dort sei es aber immer noch nicht eingelangt. Er habe das Geld verwendet, um alte Schulden zu begleichen, das Leben zu finanzieren und für einen Kurzurlaub mit B. in Kroatien, meinte Z. vor Gericht.
Sein Mandant bestreite nicht, das Geld bekommen zu haben, betonte Anwalt Srndic. Und er wolle den Betrag ja zurückzahlen, deshalb sei das eine privatrechtliche Causa.
Srndic: "Das Strafgericht wird hier missbräuchlich verwendet, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen".
Nicht nur bei den Schöffen sorgte für Verwunderung, dass B. für Z. weitere rund 10.000 Euro lockergemacht hat und ihm um 300.000 Euro ein Haus verkaufen wollte, obwohl er die 40.000 nicht zurück erhalten hat.
Z. habe im Seehotel "wie ein Kaiser gelebt und täglich Champagner bestellt", ereiferte sich B. Wie hätte er da Verdacht schöpfen sollen?
Der Geschäftsführer des Seehotels sagte aus, Z. habe bis Novemver 2023 "immer wieder" im Hotel logiert, aber nur einen Teil der Rechnung bezahlt.
Z. habe ihm erzählt, dass er Infektionsepidemiologie im Gesundheitsministerium mit einem monatlichen Nettogehalt von 6.500 Euro sei und zudem wegen seiner Invalidität nach einem Sportunfall über 600.000 Euro in einem Wertpapierdepot verfüge. Z. behauptet, er habe "Mikrobiologie und Bioinformatik" studiert, die akademischen Titel seien aber "noch nicht eingetragen".
Erst im November des Vorjahres habe "Z. Tacheles geredet" und seine wirtschaftliche Lage offengelegt, erzählt B. im Zeugenstand. Seither wisse er, dass alles "nur Storys, Storys, Storys" waren.
Das Gericht verurteilte Z. zu 30 Monaten unbedingt und sprach dem Privatbeteiligten rund 52.000 Euro zu. Z.`s Anwalt meldete Berufung und Nichtigkeit an, Staatsanwaltschaft und Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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