Berater kosten Land Burgenland 8,2 Mio. Euro

Berater kosten Land Burgenland 8,2 Mio. Euro
Vor allem Leistungen von Sachverständigen und Anwälten sind gefragt, auch für die Klärung der Eigentumsrechte an einem Bruegel-Gemälde

Das Land hat in den vergangenen Jahren personell massiv aufgestockt. Dennoch werden externe Berater in großer Zahl beigezogen, manche besonders oft. Muss das sein, fragt der Landesrechnungshof (BLRH) im jüngsten Bericht.

Was hat der Landesrechnungshof geprüft? 

Den Zukauf externer Beratungsleistungen durch das Land in den Jahren 2020 bis 2023. Insgesamt wurden zumindest rund 8,23 Millionen Euro ausgegeben, im Untersuchungszeitraum stiegen die Ausgaben um 76 Prozent. Am meisten Geld wurde für Sachverständige (3,6 Mio. Euro), Rechtsanwälte (1,4 Mio.) und IT-Dienstleister (1,3 Mio.) gebraucht.

Wie fällt das Gesamturteil der Prüfer aus? 

Blamabel. Für den Zukauf „fehlten klare Rahmenbedingungen“. 14 Verbesserungsmaßnahmen werden aufgelistet, bei 13 davon sieht der BLRH „umfassenden Verbesserungsbedarf“. Dringend empfohlen wird etwa, Voraussetzungen für Leistungszukäufe zu prüfen und Vergleichsangebote sowie Genehmigungen und Regierungsbeschlüsse einzuholen. 

Grundsätzlich merkt der BLRH an, das Land solle „seine Kernaufgaben möglichst selbst erfüllen“. Nicht zuletzt, um sich nicht von Dritten abhängig zu machen und Kosten zu sparen. Personal dafür sollte es genug geben. Seit dem Abgang von LH Hans Peter Doskozils Vorgänger Hans Niessl ist der Personalstand in der Landesverwaltung um ein Drittel gestiegen.

Welche Beratungsunternehmen haben profitiert?

Das erfährt man aus Datenschutzgründen nicht. 146 Beratungsunternehmen wurden vom Land beauftragt; rund 41 Prozent der Gesamtausgaben des Landes in der Höhe von 8,23 Millionen Euro entfielen auf fünf Unternehmen. Besonders fette Zuwächse konnten die Top-2-Unternehmen verbuchen. 

Die Ausgaben für die beiden größten Beratungsunternehmen (im Bericht D und A genannt) stiegen im Prüfungszeitraum von rund 90.000 Euro auf 1,03 Millionen Euro. Das ist eine Verzehnfachung

Und im Bericht steht: Von den Ausgaben „für das Unternehmen D von rund 1,19 Millionen Euro entfielen 85 Prozent auf Rechtsanwaltsleistungen“. In Summe hat das Land dem Rechnungshof gegenüber für Rechtsanwaltsleistungen Kosten von 1,4 Millionen Euro bekannt gegeben.

Sind das alle vom Land zugekauften Leistungen von Rechtsanwälten? 

Nein. Nicht berücksichtigt waren etwa Leistungen in anhängigen Zivil- und Strafverfahren. Die werden vom Land nämlich nicht als Beratungsleistungen definiert. Diese zusätzlichen Ausgaben für externe Anwälte machen von 2020 bis 2023 insgesamt 371.500 Euro aus.

Ist der Rechnungshof auch ins Detail gegangen?

Ja, elf Stichproben wurden näher untersucht – vom Fischereikataster über das Projekt „Tomorrow“ von Land und Burgenland Energie bis zur Reorganisation der Landwirtschaftskammer.

Und externe Expertise war auch rund um das Eigentumsrecht an einem Bild von Pieter Bruegel dem Älteren aus dem 16. Jahrhundert vonnöten. Vor rund 100 Jahren wurde das Gemälde „Die Predigt Johannes des Täufers“ von den kommunistischen Volkskommissaren Ungarns auf Burg Güssing konfisziert und nach Budapest gebracht, wo es sich noch heute befindet. 

Das bis zu 100 Millionen Euro teure Werk (wäre es auf dem Kunstmarkt veräußerbar) hatte sich bis kurz vor dem Ersten Weltkrieg auf der damals westungarischen Burg Güssing – Hauptresidenz der Fürsten Batthyány – befunden. Vor Jahren gab Doskozil den Auftrag, mögliche Ansprüche des Landes auf das Bruegel-Bild zu prüfen. Auch die Finanzprokuratur der Republik war eingebunden (der KURIER berichtete).

Zur Klärung der Eigentumsrechte am Gemälde zog das Land „das Beratungsunternehmen D bei. Die Ausgaben betrugen rund 89.700 Euro. Die Beratungsleistung war nicht abgeschlossen und abgerechnet“, heißt es im Prüfbericht. Das waren 28.700 Euro mehr als der bewilligte Auftragswert.

Ein Regierungsbeschluss für diese Ausgabenüberschreitung sowie die Auftragserteilung sei nicht vorgelegen, kritisieren die Prüfer. Und sie halten mit ihrer Verwunderung nicht hinterm Berg: „Warum die Leistung nicht intern erbracht werden konnte, ging aus den Genehmigungsakten nicht eindeutig hervor“.

Kommentare