Bebauung um den Neusiedler See wird neu geregelt

Bebauung um den Neusiedler See wird neu geregelt
Die noch verfügbaren Flächen am Ufer des Steppensees sollen dem Tourismus vorbehalten bleiben.

Das Land Burgenland hat im regionalen Entwicklungsprogramm "Neusiedler See - Parndorfer Platte" die Bebauung rund um den Neusiedler See festgelegt. Ziel sei es, den Naturraum so weit wie möglich zu erhalten, sagte Peter Zinggl, Hauptreferatsleiter für Landesplanung im Amt der Landesregierung, am Montag bei einer Pressekonferenz. Die "wenigen Flächen" am See, die noch verbaut werden können, sollen für den Tourismus genutzt werden und nicht für Freizeitwohnsitze.

Grundlage für das Konzept sei der "Masterplan Neusiedler See". Dass der Naturraum geschützt werde und erhalten bleibe, sei auch im Interesse des Tourismus, meinte Zinggl. Festgelegt sei auch, bis wohin sich die Seebäder entwickeln dürfen.

Siedlungsgebiete begrenzt

Für die gesamte Region Neusiedler See und Parndorfer Platte, die 33 Gemeinden umfasst, begrenzt das Regionalentwicklungsprogramm die Siedlungsgebiete und damit die möglichen Baulandwidmungen. Es definiert landwirtschaftliche Vorrangzonen und Betriebsgebiete sowie Freiraumzonen, die nicht verbaut werden dürfen. Ortsbild und Landschaft sollen geschützt, der Tourismus weiterentwickelt und die Bodenversiegelung möglichst gering gehalten werden, so Zinggl.

Erarbeitet werden derartige Programme für das gesamte Burgenland, das in vier Regionen unterteilt wurde. Die Gemeinden und die Bevölkerung werden in die Erstellung einbezogen, erläuterte Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ). Diese sollen Weiterentwicklung ermöglichen, gleichzeitig aber auch Grenzen setzen, um Ressourcen, Klima und Boden zu schützen, betonte Dorner.

Fachlich begleitet wird die Erstellung von der Technischen Universität Wien. Als Verordnung erlangen die Regionalentwicklungsprogramme auch Rechtskraft und müssen verbindlich eingehalten werden.

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