Aufregung um Wählerverzeichnis in Nikitsch

Aufregung um Wählerverzeichnis in Nikitsch
ÖVP-Gemeindevorstand erstattet Anzeige gegen Bürgermeister. Der weist alle Vorwürfe zurück.

277.477 Burgenländerinnen und Burgenländer können bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 2. Oktober ihre Stimme abgeben. Die meisten Wahlberechtigten gibt es in der Landeshauptstadt mit 12.421, die wenigsten in Tschanigraben im Bezirk Güssing mit lediglich 89.

Aufregung um die Wahlberechtigten gibt es nun im mittelburgenländischen Nikitsch.

ÖVP-Gemeindevorstand Franz Fazekas bezweifelt, dass das Wählerverzeichnis korrekt ist. Er hat deshalb am Donnerstag eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. „Für mich besteht bei der Führung der Wählerevidenz und der Erstellung des Wählerverzeichnisses der Verdacht des Amtsmissbrauches durch SPÖ-Bürgermeister Balogh“, erklärt Fazekas in einer Aussendung.

"Nicht alle gleich behandelt"

730 Einwohner zählt der Ortsteil Nikitsch. Bei der Gemeinderatswahl dürfen 1.044 Personen ihre Stimme abgeben, bei der Bundespräsidentenwahl eine Woche später nur 589. „Seit 30 Jahren werden bei der Zuerkennung des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer in Nikitsch nicht alle Bürger gleich behandelt“, sagt Fazekas. So seien Personen in das vorläufige Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, die ihre Häuser längst verkauft hatten.

"Sind eine Pendlergemeinde"

„Wir sind eine Pendlergemeinde und haben viele Zweitwohnsitze“, kontert Bürgermeister Christian Balogh (SPÖ) im KURIER-Gespräch. Etliche Bewohner mussten sich wegen des Parkpickerls in Wien hauptmelden. „Aber sie haben Häuser hier und ihre Familien und engagieren sich in Vereinen. Deshalb dürfen sie auch hier wählen.“

Der ÖVP-Gemeindevorstand habe die Gemeinde bereits mehrmals angezeigt, sagt Balogh. "Vor zehn Jahren hatten wir dasselbe.Es ist schwer, so gemeinsam zu arbeiten."

Zudem seien vier Personen bereits aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden. Dass es bei der Bundespräsidentenwahl weniger Wahlberechtigte gibt, sei logisch, so Balogh: „Da dürfen ja nur Personen mit Hauptwohnsitz wählen.“

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