Zur Erklärung: Vor der Landtagswahl Ende Mai 2015 hatten LBL unter der Führung von Manfred Kölly und das Team Stronach unter Herbert Klikovits ein Wahlbündnis geschlossen. Am 17. März 2015 unterfertigten Kölly und Klikovits zwei Vereinbarungen. Darin wurde auch die Aufteilung der Parteienförderung festgelegt – zwei Drittel für LBL, ein Drittel fürs Team Stronach. Weil LBL die Zahlungen 2015 nach den ersten beiden Tranchen zu je 11.300 Euro einstellte, klagte das Team Stronach. Mitgespielt haben mag, dass die beiden eroberten Mandate nach der Wahl 2015 an LBL-Leute gegangen waren (Kölly und Gerhard Hutter, der mittlerweile als Parteifreier Teil des SPÖ-Klubs ist).
Im November 2019 gab das Bezirksgericht Neusiedl am See Team Stronach recht, LBL legte dagegen aber Berufung ein. Die Causa ging schließlich bis zum OGH, der die von LBL angestrengte Revision per Ende August 2022 „zurückgewiesen“ hat.
Laut Team-Stronach-Anwalt Ronald Bauer muss LBL als Folge des OGH-Urteils 50.179,07 Euro an vollstreckbaren Forderungen ans Team Stronach Burgenland zahlen – das politisch de facto nicht mehr präsent ist. Sollte das Geld nicht bis längstens 28. September 2022 einlangen, sei davon auszugehen, so der Anwalt, dass der Verein Bündnis Liste Burgenland „zahlungsunfähig“ sei. Für diesen Fall stehe eine Strafanzeige gegen Kölly „zwecks Überprüfung des Verdachts der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ im Raum, weil Kölly als Vereinsobmann keine finanziellen Rückstellungen gebildet habe.
Und Anwalt Bauer stellt zudem einen Fortsetzungsantrag für ein seit 2019 unterbrochenes Verfahren vor dem Landesgericht Wiener Neustadt in Aussicht. Dabei geht es um eine Forderung an LBL von rund 122.200 Euro.
Der frühere Deutschkreutzer Bürgermeister Kölly, der bei der Kommunalwahl am 2. Oktober in seiner Heimatgemeinde noch einmal kandidiert, wusste am Montag auf KURIER-Anfrage noch nichts vom OGH-Urteil. Er ist aber überzeugt, dass „die den Falschen geklagt haben“. Aber im Moment kümmere er sich um anderes.
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