Asbestalarm im Burgenland: „Rechtlicher Graubereich“
Als rund um den Jahreswechsel vier Steinbrüche in den Bezirken Oberwart und Oberpullendorf wegen erhöhter Asbestbelastung behördlich geschlossen wurden, raunte ein Betriebsleiter dem KURIER zu, „diese Geschichte könnte größer werden“.
Der Mann sollte recht behalten.
Denn in der zweiten Jännerhälfte warnte die Umweltschutzorganisation Greenpeace nach Gesteins- und Asphaltproben in Rechnitz, Neumarkt im Tauchental, Oberwart, Steinberg-Dörfl und Mogersdorf vor einer „massiven Asbestbelastung“. Teile der untersuchten Schotterbrocken oder des Streusplitts – so steht im Raum – könnten auch aus diesen Steinbrüchen stammen.
Steinbrüche wehren sich
Die vom Land als Reaktion auf die Greenpeace-Funde eingesetzte Taskforce führt ihre Messungen seither nicht nur in den von der NGO genannten Gemeinden durch, sondern auch in den vier Steinbrüchen – in Glashütten bei Schlaining, Bernstein, Badersdorf und Pilgersdorf.
Die Betreiber der Steinbrüche haben gegen den wegen Gefahr in Verzug ausgestellten Mandatsbescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaften Einspruch (juristisch: „Vorstellung“) erhoben. „Wir haben die Behörde mehrfach darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht kein Rechtsgrund für die Schließung vorliegt“, heißt es am Donnerstag aus einem der Unternehmen.
Man verstehe die Schließung auch deshalb nicht, weil es im Zuge des Genehmigungsverfahrens keinerlei Beanstandungen gegeben habe. Die Grenzwerte für Asbest würden von allen betroffenen Betrieben eingehalten werden, zeigt sich ein Mitarbeiter, mit dem der KURIER sprechen konnte, überzeugt.
Protest gegen die Schließung haben aber nicht nur die Steinbruch-Betreiber eingelegt, die von namhaften Wiener Kanzleien vertreten werden. Wie der KURIER erfahren hat, wollte auch die Urbarialgemeinde Badersdorf als Grundeigentümer des örtlichen Steinbruchs bei der Behörde „vorstellig“ werden.
Erste Ergebnisse kommende Woche
Mit dem Einwand, dass vor der Schließung nur Amtssachverständige für Geologie und Luftreinhaltung beigezogen wurden, aber kein Mediziner. Die Urbarialgemeinde habe keine Parteienstellung, antwortete die Behörde.
Tätig bleiben muss die Behörde jedoch aufgrund der Einsprüche der Betreiber. Ein Ermittlungsverfahren ist durchzuführen, das mit einem Bescheid endet – den können die Betreiber dann allenfalls wieder bekämpfen.
Das kann dauern.
„Derzeit werden bei allen Steinbrüchen repräsentative Materialproben gezogen und Luftmessungen durchgeführt“, erläutert der Oberwarter Bezirkshauptmann Peter Bubik. Erste Ergebnisse der Messungen würden „Ende nächster Woche erwartet“. Die Auswertung der vielen Materialproben werde voraussichtlich „etwa einen Monat dauern“. Geplant, so hieß es zuvor aus der Taskforce, seien auch „Ausbreitungsrechnungen“, die zeigen sollen, wie viel von einer möglichen Asbestbelastung bei Anrainern landet.
Die rechtliche Lage ist durchaus vertrackt. Zwar ist es seit 1990 verboten, asbestbelastetes Material in Verkehr zu bringen, aber mit der Einschränkung, dass die Fasern „absichtlich zugesetzt“ wurden. In Steinbrüchen komme Asbest aber „natürlich“ vor, betont Simone Fankhauser vom Umweltbundesamt. Die Expertin spricht von einem „rechtlichen Graubereich“. Für eine eindeutige Klärung müsste das Ganze vermutlich ausjudiziert werden.
Das kann noch länger dauern.
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