Bürgermeister füllte Stimmzettel aus, bekannte sich nicht schuldig
Im Landesgericht Eisenstadt hat am Montag der Prozess gegen den Deutschkreutzer Bürgermeister und Ex-Landtagsabgeordneten Manfred Kölly (Bündnis Liste Burgenland) begonnen. Kölly wird im Zusammenhang mit der burgenländischen Kommunalwahl 2017 Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Ausfüllen von Wahlkarten-Stimmzetteln und versuchte Anstiftung zur falschen Beweisaussage vorgeworfen.
Er bekenne sich "nicht schuldig zur Gänze", sagte der Ortschef vor Gericht.
Kölly, seit 2002 Bürgermeister im mittelburgenländischen Deutschkreutz, soll laut Anklage bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2017 Wahlberechtigten bei Hausbesuchen eine Wahlkarte mitgebracht und dabei Stimmzettel an Ort und Stelle selbst ausgefüllt haben, indem er bei den Vorzugsstimmen bei sich selbst zwei Kreuze und bei seinem Sohn ein Kreuz gemacht habe.
Bei der Kommunalwahl seien 431 Wahlkarten beantragt worden. Bei 185, das seien 43 Prozent, sei der Angeklagte zur persönlichen Zustellung bevollmächtigt gewesen. Auf rund 70 Stimmzetteln waren nach dem Urnengang Kreuze gefunden worden, die laut grafologischem Gutachten mit bis zu 85-prozentiger Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten stammten.
"Angeklagte wusste, dass das keine gültigen Stimmen waren"
Da für die Auszählung die Wahlkartenkuverts und die anderen Kuverts vermischt werden und somit nicht mehr auf eine bestimme Person zurückführbar seien, habe die Staatsanwaltschaft nur 23 Fälle in die Anklage aufgenommen, erläuterte Staatsanwalt Roland Koch.
"Der Angeklagte hat gewusst, dass diese Stimmen keine gültig abgegebenen Stimmen waren", stellte Koch fest. Die Betroffenen seien in ihrem Recht auf eine persönliche und freie Wahl geschädigt worden, die Gemeinde in ihrem Recht auf die richtige Feststellung des Wahlergebnisses.
Im zweiten Anklagepunkt wird Kölly vorgeworfen, mit zwei Wahlberechtigten gesprochen zu haben. Einer Frau soll er gesagt haben, sie solle, falls sie befragt werde, sagen, dass sie die Wahlkarte von sich aus beantragt habe. Einer anderen Wählerin soll er geraten haben, zu sagen, ihr sei es egal, sie hätte "eh den Herrn Kölly gewählt".
Hausbesuche für hohe Wahlbeteiligung
Ihr Mandant habe die angeklagten Taten nicht begangen, stellte Köllys Verteidigerin fest. "Dem Angeklagten war eine hohe Wahlbeteiligung sehr wichtig", er habe deshalb viele Hausbesuche gemacht. Dabei habe er Wahlkarten mitgeführt, um diese bei Bedarf gleich ausfüllen zu können. Der Bürgermeister habe nur dann Stimmzettel ausgefüllt, wenn dies die Betroffenen auch gewünscht hätten.
Bei Amtsmissbrauch bedürfe es der Wissentlichkeit: "Diese Wissentlichkeit liegt hier aber nicht vor", argumentierte die Verteidigerin. Hätte der Angeklagte gewusst, dass die von ihm angekreuzten Stimmzettel nicht gültig seien, dann hätte er darauf bestanden, "dass sie selbst (die Wahlberechtigten, Anm.) diese Kreuze machen".
Der Bürgermeister habe nur eine Hilfestellung leisten wollen: "Keinesfalls wollte er Wähler oder die Gemeinde schädigen." Bei der notwendig gewordenen Wahlwiederholung habe Kölly keine Hausbesuche gemacht und trotzdem die Wahl gewonnen. Auch sei die Stimmzettelübergabe kein Amtsgeschäft gewesen, womit eine weitere Voraussetzung für Amtsmissbrauch nicht erfüllt sei. Auch das Delikt der versuchten Anstiftung zur Falschaussage habe der Angeklagte nicht begangen, so die Verteidigerin.
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