Ärztekammer bleibt trotz drohender Verfassungsklage gelassen

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Die Regelung zu den freiwilligen Wochenendbereitschaften sei „juristisch lupenrein“, sagt Präsident Michael Lang.

Die burgenländische Ärztekammer sieht einer möglichen Verfassungsklage des Landes gegen die Bestimmungen zu den freiwilligen Wochenendbereitschaften gelassen entgegen. Die Regelung sei „juristisch lupenrein“, erklärte Präsident Michael Lang am Freitag im Gespräch mit der APA. Die freiwillige Besetzung funktioniere im Großen und Ganzen gut, so auch Kammeramtsdirektor Thomas Bauer.

Dass Wochenendbereitschaften der niedergelassenen Ärzte nicht mehr verpflichtend stattfinden, sondern auf freiwilliger Basis wurde am Donnerstag im burgenländischen Landtag debattiert. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) kündigte in seinem Redebeitrag an, diese Bestimmung verfassungsrechtlich kippen zu wollen.

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„Ich sehe das gelassen, denn das ist juristisch lupenrein. Aber dann ist es wenigstens ausjudiziert und schwarz auf weiß klar“, erklärte dazu Ärztekammer-Präsident Lang. Im Großen und Ganzen sei die Versorgung nach wie vor lückenlos. Das weit größere Problem aus seiner Sicht ist der fehlende Ärzte-Nachwuchs und die Abwanderung nach dem Studium ins Ausland, wo sie ein besseres Ausbildungsangebot vorfänden. „Die Zeiten, in denen niedergelassene Ärzte 24 Stunden an sieben Tagen verfügbar waren, sind vorbei. Das ist nicht mehr zumutbar.“

Abdeckung am Wochenende bei 90 Prozent

Zu Beginn der Freiwilligkeit betrug die Abdeckung bei den Wochenenddiensten laut Kammeramtsdirektor Bauer 97 Prozent, inzwischen sind es rund 90 Prozent. In einzelnen Sprengeln gebe es Lücken, räumte er ein: „Momentan sind wir nicht mehr voll besetzt.“ In diesem Fall müssen Betroffene einen Nachbarsprengel kontaktieren oder in ein Spital fahren: „Es gibt kaum Beschwerden. Das läuft in ganz Österreich so.“

Bauer verwies außerdem auf ein Konzept, das man auf Bitte des Landes erarbeitet und im September vergangenen Jahres übermittelt habe: „Wir haben einen Vorschlag unterbreitet, der eine Verpflichtung zu marktkonformen Bedingungen vorsieht, um zu gewährleisten, dass auch am Wochenende immer jemand da ist.“ Bis jetzt habe man aber keine Antwort erhalten. Bauer gibt auch zu bedenken, dass es in den angrenzenden Bundesländern für Kassenärzte keine Verpflichtung mehr gebe.

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