Beschlüsse ohne SPÖ-Mehrheit: Burgenland erwägt Verfassungsklage

Doskozil bekommt die Bestellungsurkunde von Landtagspräsidentin Dunst
Wirbel um Test von Dunst. Doskozil will Ärztegesetz zu Fall bringen.

Der Start ins Landtagsjahr verlief für die mit absoluter Mehrheit regierende SPÖ durchaus spannend. Denn zu Beginn der Sitzung fehlten zunächst drei Mandatare, darunter auch Landtagspräsidentin Verena Dunst.

Letztere erschien dann nach einem doch noch negativen Testergebnis am Nachmittag, sie war von Dienstag auf Mittwoch positiv getestet worden. Woraufhin ÖVP-Klubobmann Markus Ulram die Frage in den Raum stellte, warum Bürger „20 Stunden und mehr“ auf ein Testergebnis warten müssen, das aber offensichtlich bei der roten Landtagspräsidentin anders sei und wer da nachgeholfen habe. Schließlich sei es so, dass nach einem positiven PCR-Test das Freitesten erst nach fünf Tagen möglich sei.

Der rote Klub war so zwischenzeitlich auf 16 Abgeordnete geschrumpft und stand 17 Mandataren von ÖVP, Grünen und FPÖ sowie dem freien Abgeordneten Geza Molnar gegenüber, der ebenfalls verspätet erschien. Beschlossen wurden dennoch zwei Gesetze, nämlich das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz mit der Anstellung von Pflegeeltern und eine Änderung der Gemeindeordnung, die höhere Kassenkredite ermöglicht.

Verfassungsklage?

Für Aufsehen sorgte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, und zwar mit der Ankündigung, das bundesweit geltende Ärztegesetz zu Fall bringen zu wollen. Konkret geht es um die Bereitschaft von Ärzten an Wochenenden oder Feiertagen. Diese ist derzeit freiwillig, Doskozil pocht aber auf eine verpflichtende Bereitschaft. „Wir werden reagieren und schauen uns die gesetzlichen Bestimmungen ganz genau an. Mein Ziel ist es, diese Bestimmung im Ärztegesetz verfassungsrechtlich zu kippen, diesen Weg werden wir gehen“, kündigte der Landeshauptmann an.

Auf Antrag der ÖVP wurde auch das Thema Gesundheit diskutiert. Klubobmann Markus Ulram erneuerte seine Kritik am regionalen Strukturplan und sieht die Versorgung „auf dem Weg in Richtung Intensivstation“, die SPÖ verwies auf anstehende Investitionen.

Ein zweiter Dringlichkeitsantrag wurde von der SPÖ „betreffend Maßnahmen gegen parteipolitische Freunderlwirtschaft bei unserer Polizei“ eingebracht.

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