Dem Angeklagten scheint es an nichts zu mangeln. Ist er doch nach eigenen Angaben 47-Prozent-Eigentümer einer Firma, die in Ungarn Unterkünfte vermietet, und außerdem stolzer Besitzer von zwei Autos, zwei Einfamilienhäusern und einer Wohnung.
Dennoch soll der ungarische Staatsbürger Laurent F., der auch schon einmal Csaba K. geheißen hat, in der Nacht von 12. auf 13. Oktober 2022 auf Friedhöfen in Oberwart und Pinkafeld sowie in den steirischen Gemeinden Pinggau und Rohrbach/Lafnitz Kreuze und anderen Grabschmuck gestohlen haben.
Mittwochvormittag wird F. wegen dieses Vorwurfs aus der U-Haft in den Saal sechs des Landesgerichts Eisenstadt geführt, wo er sich vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Doris Halper-Praunias verantworten muss.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-jährigen Vater dreier Kinder gewerbsmäßig schweren Diebstahl vor und listet 50 Fakten auf. Der Wert der gestohlenen Gegenstände soll "5.000 Euro bei Weitem übersteigen", so die Anklagevertreterin.
Dass F. in U-Haft sitzt, hat auch mit seinem Vorleben zu tun: Seit 2013 stehen zehn Vorstrafen wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Waffenhandels zu Buche, die meisten in seiner Heimat, 2019 wurde er aber auch schon einmal am Landesgericht Eisenstadt verurteilt.
Der von Rechtsanwaltsanwärterin Sofie Kraupa (Kanzlei Tobler Götz) vertretene Ungar bekennt sich grundsätzlich schuldig, sieht sich aber nicht in der Hauptverantwortung. Sein bereits verurteilter Schwippschwager Lorenzo F. alias Sándor L. sei der Initiator gewesen.
Der 31-Jährige, dessen Ausführungen von einer Dolmetscherin übersetzt werden, will nur nach Österreich mitgefahren sein, um beim Abtransport des Diebesguts zu helfen. In zwei Fällen sei er auch vorm Friedhof Schmiere gestanden, während sein Komplize die Kreuze teilweise per Fußtritt aus der Verankerung riss.
Sie wissen schon, dass auch "das Tragen ein Tatbeitrag ist", fragt Richterin Halper-Praunias den Angeklagten. Der bejaht.
Was die Zahl der entwendeten Kreuze, Vasen und Statuetten sowie deren Wert betrifft, widerspricht der Mann jedoch. In den Pkw seines Schwippschwagers hätte gar nicht so viel hineingepasst und der Verkauf der Gegenstände an Edelmetallhändler in Ungarn habe viel weniger als die behaupteten 8.000 Euro eingebracht.
Wie hoch sein Hälfteanteil gewesen sei, will die Vorsitzende wissen? "Rund 100.000 Forint", antwortet der von einem Justizwachebeamten begleitete U-Häftling; das sind weniger als 250 Euro.
Am Ende verurteilt der Senat den rückfällig gewordenen Mann zu einer Zusatzstrafe von 18 Monaten unbedingt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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