Park auf Signa-Warenhaus: Zugang soll im Grundbuch gesichert werden
Der Dachpark des neuen, in Bau befindlichen Wiener KaDeWe in der Mariahilfer Straße ist eines der Vorzeige-Elemente des Projekts. Auf 1.000 Quadratmetern werden dort elf große Bäume sowie Sträucher Platz finden – und all das soll öffentlich zugänglich sein.
Darauf verweist man nicht nur gerne bei der Signa-Gruppe, die das Warenhaus baut und betreibt. Sondern auch seitens der Bezirksvorstehung: Immerhin ist man in Neubau alles andere als mit öffentlichen Grünflächen gesegnet.
Dieser Tage wird der öffentliche Zugang auf Schiene gebracht.
Geregelt werden soll dieser laut Bezirkschef Markus Reiter (Grüne) über ein sogenanntes Servitut. Das bedeutet, dass – vereinfacht gesagt – der allgemeine Zutritt im Grundbuch verankert wird. Sollte die Signa-Gruppe das Warenhaus verkaufen, müsste der neue Eigentümer die Allgemeinheit weiter in den Park lassen.
Und: So soll gesichert werden, dass nachträglich kein Konsumzwang eingeführt wird.
Skeptische Initiative
Die Stadt habe den öffentlichen Zutritt ursprünglich nur über einen Vermerk im Bauakt festschreiben wollen, sagt Reiter. Nach einer Beratung durch Juristen habe er sich dann aber für die „schärfste Variante“ – das Servitut – entschieden und dieses auch eingefordert.
Die entsprechenden Unterlagen erwarte man in den nächsten Tagen in der städtischen Baudirektion. Der Bezirkschef hofft darauf, dass die Sache noch dieses Monat festgezurrt wird.
Skeptisch sieht die Bürgerinitiative „Pro Heiligenstadt“ die rechtliche Konstruktion. „Unsere Erfahrungen sind ganz schlecht“, sagt Sprecher Michael Jungwirth.
Er zieht Vergleiche zu einem Fall in Döbling: Ein Fußweg zwischen der Klabundgasse und der Gallmeyergasse, der laut Grundbuch eigentlich allgemein zugänglich sein sollte, werde von „Bewohnern von Luxuswohnungen“ als Garten genutzt.
Debatte um Höhen
In einem Monat steht übrigens noch eine andere Entscheidung zu dem Projekt an: Am 8. November entscheidet der Bauausschuss des Bezirks über eine noch ausständige Sondergenehmigung für das Warenhaus.
Diese ist deshalb nötig, weil das Gebäude etwas höher werden soll als die laut Bebauungsplan erlaubten sechs Etagen – was für Aufregung gesorgt hat. In der Sitzung am Montag hat man sich beraten, die Entscheidung dann aber vertagt.