Fiedler: "Landeshauptleute entmachten"
Die fünfthöchste Steuerquote der EU, bald 500.000 Arbeitslose, eine knapp unter Rekordniveau stagnierende Staatsverschuldung von 285,89 Milliarden Euro und eine besorgniserregend niedrige Jahresinflation von 0,9 Prozent. Österreich hinkt nicht nur im europäischen Vergleich, vor allem hinter Deutschland, nach. Was ist zu machen, um wieder mithalten zu können? Und wer trägt hierfür die Verantwortung?
KURIER: Dem Unternehmen Österreich geht es bei Weitem nicht mehr so gut wie einst. Hohe Kosten, hohe Verschuldung, hohe Arbeitslosigkeit. Was ist zu tun, damit das Land nicht 2030 konkursreif ist?
Franz Fiedler: Der Reformstau muss überwunden werden. Das setzt voraus, dass die Regierung nicht erst 2030 nicht nur reagiert, sondern auch agiert. Und dort ansetzt, wo es die wirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung des Budgets betrifft. Ehe man an eine tief greifende Verwaltungsreform herangehen kann, sind verfassungstechnische Weichenstellungen vorzunehmen.
Welche?
Wir haben eine Reihe von Kompetenzen, die entweder geteilt sind oder in die falsche Zuständigkeit fallen. Das hat zur Folge, dass in gewissen Schlüsselbereichen die Steuergelder vom Bund eingehoben werden, den Ländern im Zuge des Finanzausgleichs zugute kommen, von den Ländern ausgegeben werden, ohne dass sie eine Verantwortung für die Einnahmen übernommen haben.
Was sollte vereinheitlicht werden? Und wer zuständig sein?
Gesundheit, Bildung, Energie, Umwelt, Wirtschaft und Baurecht sollten gänzlich in Bundeskompetenz sein.
Es ist richtig, dass die Landeshauptleute in Österreich eine Stellung haben, die ihnen in anderen föderalen Ländern nicht zukommt. Rechtlich gesehen haben die Landeshauptleute keine Möglichkeit, einzugreifen. Die Landeshauptleutekonferenz hat nicht einmal eine juristische Verankerung. Sie ist ein juristisches Nihil, wie der Lateiner sagen würde. Und von diesem Nichts lässt sich die Republik treiben. Die Regierung muss sich einmal auf die Hinterfüße stellen, nicht in die Knie gehen. Sie muss auf Konfrontation mit den Landeshauptleuten gehen. Sobald von einem Landeshauptmann ein hartes Wort kommt, ist die Diskussion beendet. Anders ausgedrückt: Da sitzen die Blockierer, die all jene Reformen bisher verhindert haben, die zu Lasten der Landeskompetenz gegangen wären. Die Kompetenz liegt beim Parlament!
Auch das wird aus Ihrer Sicht seiner Rolle nicht gerecht?
Das wird es nicht. Es sollte seine Stärke in der Vordergrund bringen. Die Parlamentarier sind diejenigen, die die Verfassung ändern können. Es kann nicht sein, dass sie vom Wohlwollen der Landeshauptleute abhängig sind.
Die Landeshauptleute gehören also entmachtet?
Ja. Die Bundesregierung sollte sich 2030 eine solche Stellung erarbeitet haben, wie es die Verfassung gebietet. Das Parlament sollte jenes Selbstverständnis zum Ausdruck bringen, das vorgesehen ist, aber bisher aus verschiedenen Gründen verschüttet war.
Und dann ginge etwas weiter?
Wir könnten dann Einsparungspotenziale nützen, die uns der Rechnungshof, das Wirtschaftsforschungsinstitut und die OECD genannt haben. Im Gesundheitswesen wären das drei Milliarden Euro an Einsparungen pro Jahr. Wenn man das Schulwesen einheitlich gestaltet und dem Bund zur Gänze überlässt, können pro Jahr zirka 800 Millionen Euro eingespart werden.
Wie wird die Regierung der steigenden Arbeitslosigkeit Herr?
Man muss die Wirtschaft beleben, sie von bürokratischen Fesseln befreien. In einem Ranking von 189 Staaten betreffend Unternehmerfreundlichkeit sind wir an 21. Stelle. Das klingt im ersten Moment gut. Wenn man das allerdings auf europäische Verhältnisse reduziert, liegen wir bestenfalls im Mittelfeld. Wenn man die Rahmenbedingung für die Wirtschaft verbessert und die Abgabenquote senkt – derzeit liegt sie bei 43 Prozent, in Deutschland knapp unter 40 Prozent –, dann schaffe ich es auch, die Arbeitslosenquote zu senken.
Sie waren einst Staatsanwalt. Was sollte in der Justiz 2030 anders sein als jetzt?
Der Justizminister sollte kein Weisungsrecht mehr gegenüber Staatsanwälten haben. Auch nicht durch den mittlerweile von ihm eingesetzten Weisenrat. So lange der Minister an der Spitze steht, wird immer gemutmaßt werden: Es ist letztlich politisch gelenkt. Das nährt das Misstrauen gegenüber der Justiz.
Das heißt: Weg mit dem Weisungsrecht?
Ja. Denken Sie nur an den Rechnungshof, die Volksanwaltschaft oder den Verfassungsgerichtshof. Ich kann mich nicht erinnern, dass hier je der Vorwurf kam, es sei politisch agiert worden – obwohl diese Funktionen politisch besetzt werden.
Sie waren auch Chef von Transparency International. Wie blicken Sie als solcher puncto Korruption in das Jahr 2030?
Derzeit ist Österreich im Korruptionsranking auf Platz 23. 2030 sollten wir zumindest wieder dort sein, wo wir 2006 waren: Auf Platz 10. Wenn jemand korrupt ist, egal, ob im Großen oder im Kleinen, untergräbt er den Rechtsstaat. Wenn Politiker korrupt sind, untergraben sie die Demokratie.
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