Henry am Zug drohen 1,3 Millionen Euro Strafe

Screenshot eines ÖBB-Imagevideos, das „die logistische Hochleistung des Zugcaterings“ zeigt
Die Arbeitsinspektoren haben zahlreiche Beanstandungen bei DO & CO-Tochter Henry am Zug angezeigt. Das Problem heißt Ruhezeiten.

Stationsleiter, Servicemitarbeiter oder Stewards – die Catering-Tochterfirma "Henry am Zug" des DO & CO-Konzerns um Attila Dogudan, sucht unermüdlich Personal von Wien bis Villach. "Wir bieten herausfordernde und spannende Tätigkeiten in einem stark wachsenden und international erfolgreichen Unternehmen", wirbt der rollende Gastro-Betrieb. Rund 600 Henry-am-Zug-Mitarbeiter versorgen täglich in 160 Zügen der ÖBB die Bahnfahrer mit frischen Speisen und Getränken. Doch dabei läuft nicht alles auf Schiene.

Am 28. Jänner 2016 überprüfte das Arbeitsinspektorat – im Beisein der Finanzpolizei als Kontrollbehörde – Henry direkt im Zug. Dem Vernehmen nach sollen zahlreiche Beanstandungen nach dem Arbeitszeitgesetz festgestellt und nicht eingehaltene Ruhezeiten und Pausen sowie fehlende Zeit-Aufzeichnungen bei den Bezirksverwaltungsbehörden (Magistrat) angezeigt worden sein. Zugleich soll die Verhängung von rund 1,3 Millionen Euro Verwaltungsstrafe beantragt worden sein.

"Es gibt eine Anzeige des Arbeitsinspektorats aus den besagten Gründen. Der Betrag ist ein Strafrahmen, der möglich ist, aber noch kein Endbetrag", bestätigt Attila Dogudan im Gespräch mit dem KURIER. Als er dieses Geschäft mit den ÖBB übernommen habe, sagt der Unternehmer, gab es einen Kollektivvertrag (KV), der aber gekündigt wurde. Gewerkschaft und Wirtschaftskammer haben bisher keinen neuen KV für den Zug ausverhandelt.

Strittige Verträge

"Außerdem halten wir uns an eine mit der Gewerkschaft am 1. März 2014 abgeschlossene Betriebsvereinbarung", sagt Dogudan. "Unter dieser Voraussetzung sind keine wesentlichen Arbeitszeit-Überschreitungen und Ruhezeit-Unterschreitungen erfolgt." Gelten diese Regelungen nicht, räumt Dogudan ein, gibt es eine theoretische Überschreitung. Laut Arbeiterkammer und Gewerkschaft Vida sieht der Gastgewerbe-Kollektivvertrag vor, dass nach einem Arbeitseinsatz elf Stunden Ruhezeit eingehalten werden müssen, nur in Ausnahmefällen sind zehn Stunden erlaubt. Bei Henry am Zug sollen laut AK mitunter Ruhezeiten von nur fünf Stunden vorkommen. "Die Leute müssen auch einmal schlafen, ich halte nichts von Teilzeit-Schlaf", ätzt Berend Tusch, Vida-Gewerkschafter für das Hotel- und Gastgewerbe.

Indes weist Dogudan die Vorwürfe zurück, dass bei Henry am Zug systematisch Ruhezeiten unterschritten werden. "Unsere Sensibilität ist so groß, dass wir bewusst sicher keine Überschreitungen machen", sagt Dogudan. "Unsere Intention ist eine redliche und anständige."

Keine Vereinbarung

"Diese Betriebsvereinbarung, auf die sich Herr Dogudan beruft, hat die Mitarbeiter schlechter gestellt, und sie wurde vom Arbeitsinspektorat für nichtig erklärt", sagt Gewerkschafter Tusch zum KURIER. Auch das mit dem gekündigten Kollektivvertrag sieht die Gewerkschaft anders. "Der Kollektivvertrag galt nur mit der Vorgängerfirma von Henry am Zug, wurde aufgekündigt und war nur mit dem Betriebsrat, aber nicht mit der Gewerkschaft vereinbart", sagt Gerhard Tauchner, Vida-Gewerkschafter für den Fachbereich Eisenbahn. "Eine Kollektivvertrags-Vereinbarung mit der Gewerkschaft hat Henry am Zug nicht." Die Vida will nun nicht nur für Henry am Zug, sondern für alle beweglichen Betriebsstätten und Catering-Unternehmen eine eigene Regelung innerhalb des Kollektivvertrags für das Hotel- und Gastgewerbe schaffen."

Außerdem wird die Gewerkschaft auch die Ungarn-Tochter von Henry am Zug unter die Lupe nehmen, aber das ist eine andere Geschichte.

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