VfGH prüft Durchgriffsrecht und Islam-Gesetz

VfGH prüft Durchgriffsrecht und Islam-Gesetz
Vereine wollen das neue Islam-Gesetz kippen, Ossiach klagt gegen das Durchgriffsrecht.

Sehr spannend könnte wird die morgen, Donnerstag, startende VfGH-Session werden. Die Verfassungsrichter haben dabei zu entscheiden, ob das Durchgriffsrecht des Bundes bei Flüchtlingsquartieren verfassungskonform ist. Außerdem bekämpfen islamische Vereine die Regelung, die ihnen die Verbreitung der Religionslehre untersagt.

Außerdem liegen dem VfGH drei Anträge von Unternehmern gegen die Registrierkassenpflicht vor. Wann über all diese Fälle entschieden wird, ist noch offen.

-Durchgriffsrecht

Die Kärntner Gemeinde Ossiach (Bezirk Feldkirchen) versucht, das Durchgriffsrecht zu Fall zu bringen. Seit 1. Oktober 2015 kann der Bund auf eigenen Grundstücken in Gemeinden, die die Quote nicht erfüllen, ohne deren Zustimmung Flüchtlingsunterkünfte errichten. Ossiach war eine der ersten: Nach Verhinderungsmanövern des FPÖ-Bürgermeisters Johann Huber griff das Innenministerium ein, um ein ehemaliges Kriegsblindenheim zu einem Verteilerzentrum für 150 Flüchtlinge zu verwerden. Es wurde Ende November bezogen. Im Antrag an den VfGH argumentiert die Gemeinde, dass sie keinerlei Mitwirkungsmöglichkeit habe und der Bund "praktisch nach eigenem Gutdünken" handeln könne, ohne etwa auf die Raumordnung oder baurechtliche Regelungen Rücksicht nehmen zu müssen.

-Islam-Gesetz

Das neue Islam-Gesetz - das u.a. das Verbot der Finanzierung aus dem Ausland brachte - versuchen rund 60 Vereine zu kippen. Sie erachten es als Verstoß gegen die Vereinsfreiheit und die Religionsfreiheit. Denn mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Neuregelung müssen Vereine - wenn sie ihren Vereinszweck nicht anpassen - aufgelöst werden, deren Ziel es ist, Religionslehre zu betreiben oder ihre Mitglieder bei den religiösen Pflichten zu unterstützen. Denn mit der Neuregelung soll offenbar die "Verbreitung der Religionslehre" bei den Glaubensgemeinschaften konzentriert werden.

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