Spekulationsverbot für Länder wird nachgeschärft

Spekulationsverbot für Länder wird nachgeschärft
Nach Kritik durch den Rechnungshof wird nachjustiert. Zudem soll genau definiert werden, was "Spekulation" überhaupt ist.

Es waren ungewohnt scharfe Worte, die Rechnungshof-Präsident Josef Moser via KURIER vergangene Woche Richtung Regierung sandte: Die geplanten Spekulationsrichtlinien für die Bundesländer seien viel zu vage definiert, der Rechnungshof könne das nicht überprüfen.

Die Politik hat sich die heftige Kritik offenbar zu Herzen genommen – und will die Regeln für die Länder verschärfen. Man sei in den Verhandlungen „einen wesentlichen Schritt weitergekommen“, sagt Moser im KURIER-Gespräch: „Unsere Empfehlungen wurden von der Politik aufgegriffen.“

Einigung "in greifbarer Nähe"

Auch der FPÖ-Chefverhandler Norbert Hofer spricht von einem „Weg, der passen könnte“: Eine Einigung bei der Verfassungsregelung zum Thema Spekulation sei „in greifbarer Nähe“. Zwei zentrale Änderungen sollen am Donnerstag im zuständigen Parlamentsausschuss abgesegnet werden: Die Umstellung aller Länder auf die doppelte Buchhaltung sowie eine klarere Definition, was Spekulation ist.

Wollte man die Länder bisher nur zu einer „risikoarmen Veranlagung“ verpflichten, gibt es künftig wohl klare Regeln. Moser: „Die Grundsätze des Finanzmanagements der Bundesfinanzierungsagentur sollen künftig als Mindeststandards für alle Gebietskörperschaften gelten.“ Damit würde „ klar geregelt, was vermeidbare Risiken sind oder welche Geschäfte künftig nicht mehr getätigt werden können.“ Für Moser wäre das „ein wesentlicher Schritt in eine nachhaltige finanzielle Zukunft der Österreicher“.

Überprüfbar

Hatte Moser zuletzt noch erklärt, die Regeln seien nicht überprüfbar, hat sich die Lage nun geändert. „Mit dem Verhandlungsergebnis würden die Grundsätze mit Inhalt hinterlegt werden. Damit könnten wir als Rechnungshof auch die Einhaltung der Richtlinien überprüfen.“ Erfreut ist Moser auch über das Bekenntnis „zur längst fälligen Weiterentwicklung des Rechnungswesens der Länder“. Die bisherigen Grundsätze stammen teils aus dem 18. Jahrhundert. Die Regierung habe Reformen bei Haushaltsrecht und Rechnungswesen aller Länder in Aussicht gestellt.

Vom Finanzministerium hieß es, die Gespräche seien „sehr konstruktiv verlaufen“. Man sei zuversichtlich, „mehrere Oppositionsparteien an Bord holen zu können“.

Der Budgetausschuss des Nationalrats bringt am Donnerstag die für das Spekulationsverbot mit öffentlichen Mitteln nötigen Gesetze auf den Weg. Dass schon im Ausschuss die für den endgültigen Beschluss nötige Zweidrittelmehrheit zustande kommt, gilt aber als unwahrscheinlich. Ebenfalls den zuständigen Ausschuss passieren soll am Donnerstag die Reform der Pendlerpauschale. Zuständig ist hier der Finanzausschuss.

Die Opposition geht davon aus, dass die Regierung im Vorfeld des Budgetausschusses einen überarbeiteten Entwurf für die geplanten Verfassungsbestimmungen vorlegt. Darin soll die Verpflichtung der Länder zur Reform ihres Rechnungswesens festgehalten werden, außerdem sollen die Richtlinien zur konkreten Umsetzung des Spekulationsverbots verschärft werden.

Das Spekulationsverbot schreibt Bund, Ländern und Gemeinden vor, Risiken bei der Veranlagung von Geldern zu vermeiden. Explizit verboten werden Derivatengeschäfte, die nicht der Absicherung dienen, sowie nicht abgesicherte Fremdwährungsgeschäfte und Spekulationen auf Kredit. Darüber hinaus können die Länder ihre Veranlagungs-Regeln aber weitgehend selbst festlegen.

Auf Drängen der Opposition sollen nun allerdings weitere Mindeststandards für die entsprechenden Richtlinien der Länder erlassen werden. Außerdem sollen die Länder verpflichtet werden, ihr Haushaltsrecht entsprechend einer doppelten Buchführung zu reformieren. Abzuwarten bleibt, wie die Regierung diese Punkte im Finanzverfassungsgesetz konkret verankern möchte. Einen Entwurf erwartet die Opposition spätestens am Donnerstag.

Dass man den nötigen Verfassungsgesetzen schon im Ausschuss zustimmen könnte, glauben aber weder Grünen-Budgetsprecher Werner Kogler noch FP-Verhandler Norbert Hofer. Auch SP-Finanzsprecher Kai Jan Krainer rechnet mit einer Zweidrittelmehrheit erst bei der Plenarabstimmung kommende Woche. Rein formal reicht im Ausschuss allerdings ohnehin auch die einfache Koalitionsmehrheit aus.

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