Weniger Geld für Flüchtlinge

Mindestsicherung: Reform dürfte bald kommen
Eine Reform dürfte bald kommen – nach der Hofburg-Wahl wird verhandelt.

Mit der außergewöhnlich großen Zahl der Asylwerber, die im vergangenen Jahr nach Österreich gekommen sind – es gab rund 90.000 Anträge –, ist auch eine Debatte um deren Versorgung entbrannt. Vor allem die Volkspartei drängt darauf, die Sozialleistungen für jene Flüchtlinge, die mittel- bis langfristig hierbleiben dürfen, zu kürzen.

Sie sollen, das fordert etwa ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka, weniger Unterstützung erhalten als Österreicher, die auf Hilfe vom Staat angewiesen sind. SPÖ-Sozialminister Alois Stöger hält eine Schlechterstellung von Flüchtlingen für nicht rechtens. Auch in seinem Ressort wird aber an einer Reform der Mindestsicherung für Asylberechtigte gearbeitet.

Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen zum heiklen Thema.

Wie sieht die Versorgung von Asylwerbern beziehungsweise Asylberechtigten im Moment aus?

So lange das Asylverfahren läuft, sind Asylwerber in der Grundversorgung. Hier erhält man entweder eine Unterkunft plus Verpflegung (oder 5 Euro pro Tag Verpflegungsgeld), dazu 40 Euro Taschengeld im Monat. Ist man privat untergebracht, gibt es einen Mietzuschuss. Nach einem positiven Asylbescheid ist man Österreichern gleichgestellt: Ist man arbeitswillig, findet aber keinen Job, erhält man die Mindestsicherung, die höher ist als die Grundversorgung (siehe Grafik).

Weniger Geld für Flüchtlinge

Was will die ÖVP ändern und wieso?

Lopatka sagt, es müsse "zu Verschärfungen bei der Mindestsicherung kommen, da sich Österreich durch den Massenzustrom an Flüchtlingen und Migranten im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der EU in einer Sonderlage befindet". Er geht davon aus, dass heuer mindestens 30.000 Asylberechtigte "neu in die Mindestsicherung kommen". Geht es nach dem VP-Klubchef, sollte Österreich "seine Leistungen an Flüchtlinge und Migranten absenken".

Welche Reform plant Sozialminister Stöger?

Gemeinsam mit den Ländern arbeitet das Sozialministerium an einer Reform: Künftig soll es mehr Sach- und weniger Geldleistungen geben, etwa in Form von Miet-Gutscheinen. Zusätzlich soll es "verstärkte Arbeitsanreize und verschärfte Sanktionen bei Arbeits- oder Integrationsunwilligkeit" geben. Bei der nächsten Verhandlungsrunde am 25. April will man "mit den konstruktiven Kräften aus den Ländern zu einem Ergebnis kommen", heißt es aus Stögers Büro.

Was hat die schwarz-blaue oberösterreichische Landesregierung vor?

Im Linzer Landtag wurde am Donnerstag auf Ausschuss-Ebene ein Plan zur Kürzung der Mindestsicherung für befristet Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte diskutiert: Sie sollen bald in Summe nur noch 520 Euro pro Monat Mindestsicherung erhalten – statt bisher 914 Euro (siehe Grafik). Ob das vor Gericht hält, ist offen. ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner hält die Maßnahme wegen der zuletzt großen Zahl der Flüchtlinge vorübergehend für gerechtfertigt.

Müssen Asylberechtigte bis ins Detail gleich behandelt werden wie österreichische Bezieher?

Nein. Im diese Woche präsentierten Gutachten von Sozialrechtler Robert Rebhahn heißt es etwa, dass es zulässig sei, eine "Residenzpflicht" einzuführen – und damit die Flüchtlinge auf das ganze Land zu verteilen. Es wäre auch zulässig, Asylwerber die Unterkunft als Sachleistung zu geben, während Österreicher Geld für Miete erhalten.

Kommentar: Schlechte Zeiten für Gutachten

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