Hypo-Gesetz: Spindelegger braucht 3. Partei

Hypo-Gesetz: Spindelegger braucht 3. Partei
Ein Zwangsbeitrag Kärntens erfordert Zweidrittelmehrheit, sagen Rechtsexperten.

Finanzminister Michael Spindelegger besteht auf einer gesetzlichen Zwangsverpflichtung, sollte Kärnten nicht freiwillig 500 Millionen zum Hypo-Schaden beitragen. Diese Forderung bekräftigte Spindelegger am Freitag im Ö1-Mittagsjournal.

Unklar ist, woher der Finanzminister die parlamentarische Mehrheit für ein solches Gesetz nehmen will.

So hat Koalitionspartner SPÖ dem Ansinnen bereits eine Absage erteilt. „Wir brauchen keine gesetzlichen Bestimmungen für Kärnten, hat Kanzler Werner Faymann im KURIER klargestellt. Der Beitrag Kärntens werde in Verhandlungen geklärt.

Laut Bundeskanzler wäre für eine gesetzliche Zwangsverpflichtung eines Bundeslandes eine Verfassungsmehrheit notwendig. Das Kanzleramt übermittelte dem KURIER am Freitag die entsprechende Experten-Auskunft: „Es müsste mit Bundesverfassungsgesetz vom Bund angeordnet werden, dass ein bestimmter Betrag zu leisten ist. Ein solches Bundesverfassungsgesetz bedarf einer 2/3-Mehrheit in National- und Bundesrat.“

Einfachgesetzlich, so die Experten, ginge es nur über das Finanzausgleichsgesetz, aber da müssten alle anderen Bundesländer mittun, weil dem Gesetz ein Paktum der Finanzausgleichspartner zugrunde liegt.

Faktum ist: Für eine Zwangsverpflichtung Kärntens im Hypo-Sondergesetz, das im Juli zu beschließen ist, braucht Spindelegger nicht nur die SPÖ, sondern auch die FPÖ oder die Grünen.

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