Bei Finanzen dürfen Parteien ungestraft tricksen

Rechnungshofpräsident Josef Moser
Zahnlose Kontrolle. Neos fordern Verschärfung.

Etwas mehr als 200 Millionen Euro an Förderungen haben die Parteien und ihre Klubs 2014 erhalten (siehe Grafik). Ob sie damit regelkonform umgehen, und woher sie sonst noch Geld erhalten, bleibt in vielen Fällen verborgen.

Zwar müssen die Parteien seit 2013 dem Rechnungshof Rechenschaftsberichte über ihre Finanzen vorlegen. Doch die Kontrolle erweist sich in der Praxis als lückenhaft und weitgehend folgenlos.

Bei Finanzen dürfen Parteien ungestraft tricksen

"Es gibt überhaupt keine präventive Wirkung. Es gibt keine Konsequenzen, wenn jemand falsche Angaben macht", sagt Rechnungshofpräsident Josef Moser. Sein Haus hat bislang 27 mutmaßliche Verstöße angezeigt. Dem folgten jedoch nur in fünf Fällen Verurteilungen.

Mosers Fazit: Dass "den Parteien – abgesehen von der offensichtlichen Überschreitung von Wahlwerbungsausgaben – praktisch keine Konsequenzen drohen".

"Unrichtige Angaben"

Moser missfällt zudem, dass Parteien falsche Angaben jederzeit strafbefreiend korrigieren können. "Man kann ungestraft offenkundig unrichtige Angaben machen und hat bis zum letzten Moment Zeit, das richtig zu stellen", sagt Moser. "Das ist absolut frustrierend, weil Prüfressourcen eingesetzt werden, wo nur Bürokratie entsteht und die Transparenz nicht erhöht wird."

"Zahnloses" Gesetz

Claudia Gamon, Rechnungshof-Sprecherin der Neos, weist auf kolossale Konstruktionsfehler der Kontrolle hin: Das Gesetz sei "zahnlos", angefangen damit, "dass es sanktionslos ist, gar keinen Bericht abzugeben – das ist absurd."

Bei Finanzen dürfen Parteien ungestraft tricksen
ABD0017_20151013 - WIEN - ÖSTERREICH: Die neue NEOS-Abgeordnete im Nationalrat, Claudia Gamon, im Rahmen einer PK der NEOS am Dienstag, 13. Oktober 2015, in Wien. - FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER

Direkt Einsicht in die Parteifinanzen nehmen darf der Rechnungshof aktuell nicht. Gamon fordert eine spürbare Verschärfung des Gesetzes – und eine Ausweitung der Kompetenzen des Rechnungshofes: Dieser sollte die Rechenschaftsberichte der Parteien so prüfen dürfen wie er auch die Finanzgebarung von Bund, Ländern und Gemeinden unter die Lupe nimmt.

Gamon: "Der derzeitige Umgang ist abstrus – es geht hier immerhin um Steuergeld. Die Parteien sollten nachweisen müssen dass sie damit vernünftig umgehen."

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