Was der Staat im Notfall alles dürfen soll

Ausnahmezustand: Soldaten vor dem Louvre in Paris.
Innenministerin Mikl-Leitner fordert Debatte über Gesetze für den Ausnahmezustand. Vorbild ist Paris, wo die Behörden seit den Anschlägen mehr als 2000 Razzien durchführten. Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wünscht sich eine Debatte über ein neues Gesetz für einen Ausnahmezustand nach französischem Vorbild. Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wieso hat Mikl-Leitner die Debatte losgetreten?

Frankreich hat auf die Anschläge in Paris sofort mit der Ausrufung des Ausnahmezustandes reagiert: Präsident Francois Hollande hat ihn ausgerufen, das Parlament auf drei Monate verlängert. Das gibt den Behörden im Kampf gegen (mutmaßliche) Terroristen deutlich mehr Befugnisse. Mikl-Leitner will das auch für Österreich diskutieren – damit man im Notfall umfassender auf Terror reagieren kann.

Was bedeutet der Ausnahmezustand in Frankreich konkret?

Einerseits gibt es Einschränkungen im öffentlichen Leben: Die Behörden dürfen Ausgangssperren oder Versammlungsverbote aussprechen – so wurden beispielsweise lange geplante Demonstrationen im Umfeld des gerade laufenden Klimagipfels in Paris aus Sicherheitsgründen abgesagt.

Andererseits gibt es Ausweitungen bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden: Sie dürfen ohne richterlichen Beschluss Menschen unter Hausarrest stellen, die sie als gefährlich für die öffentliche Sicherheit einschätzen. Und sie dürfen auch Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss durchführen.

Die Behörden machen von ihren Ausnahme-Rechten durchaus Gebrauch: Seit den Anschlägen wurden mehr als 2000 Razzien durchgeführt und mehr als 200 Personen in Gewahrsam genommen.

In Brüssel waren Schulen, Unis & Öffis tagelang geschlossen. Wurde da auch ein Ausnahmezustand verhängt?

Nein. Belgien hat allerdings mehrere klar definierte Terror-Warnstufen – und als die Behörden eine Woche nach den Paris-Anschlägen auch Attentate in Brüssel befürchteten, wurde für die Hauptstadt die vierte und höchste Warnstufe ausgerufen. Im Unterschied zum französischen Ausnahmezustand wirkt sich das aber vor allem auf die Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Leben aus – und gibt den Behörden nicht mehr Rechte gegenüber Verdächtigen.

Welche Möglichkeiten in Richtung Ausnahmezustand gibt es in Österreich?

Anders als in Frankreich gibt es in Österreich – und übrigens auch in Deutschland – kein Gesetz für einen Ausnahmezustand. Dafür, da sind sich Rechtsexperten einig, müsste man zuerst die Verfassung ändern.

Was es gibt, sind Notbestimmungen in der Verfassung – etwa über den Einsatz des Bundesheeres, oder über "Notverordnungen" des Bundespräsidenten. All das ist aber eher für eine Staatskrise oder einen kriegsähnlichen Notfall gedacht – und nicht für die systematische Suche nach Attentätern oder ihren Hintermännern.

Will die Regierung nicht gerade mit einem neuen Staatsschutzgesetz den Behörden mehr Rechte verschaffen?

Ja. So sollen beispielsweise Vertrauensleute ("V-Personen") in der "Szene" angeworben werden dürfen. Außerdem sollen Auskünfte über Verbindungsdaten rascher eingeholt werden.

Mikl-Leitner hat auch eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes vorgelegt: Es soll eine "Gefährderansprache" zur Vermeidung von "verfassungsgefährdenden Angriffen" geben. In der Praxis heißt das: Personen, die die Behörden als Gefahr einschätzen, werden zu einem Gespräch bei der Polizei vorgeladen. Das hat z. B. den Zweck, dass die Polizei nach einem solchen Gespräch etwa mit Syrien-Rückkehrer deren Gefahrenpotenzial einschätzen kann. Für "Gefährder" soll es auch eine "Meldepflicht" geben, mit der die Polizei sie zu bestimmten Zeiten vorladen kann. Dieser Punkt dürfte jedoch weniger auf Dschihadisten abzielen, als z. B. auf bekannte Rädelsführer in der rechten und linken Szene, die man von Demos fernhalten will. Für Fußball-Hooligans gibt es das schon seit Längerem.

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