Asylverlust für Straftäter: Sobotka legt nach

Innenminister Wolfgang Sobotka
Strafgericht soll bei Verurteilung auch Entscheidung über Asylstatus bekannt geben.
  • Laut Innenminister Sobotka soll künftig ein Strafgericht über die Aberkennung oder die vorzeitige Beendigung eines Asylverfahrens für straffällige Flüchtlinge entscheiden.
  • Schon jetzt könne Straffälligen Asyl aberkannt werden, hierfür ist jedoch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig.
  • Sobotka will das Verfahren beschleunigen - die Frage wohin straffällig gewordene Flüchtlinge abgeschoben werden sollen, bleibt jedoch offen.

Flüchtlinge, die zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt werden, verlieren auch ihren Asylstatus. Sollte das Asylverfahren noch laufen, wird es abgebrochen.

Das ist die aktuelle Rechtslage – und an dieser will Innenminister Wolfgang Sobotka auch gar nichts ändern. Ihm gehe es lediglich darum, "die Schnelligkeit der Verfahren zu erhöhen", sagte Sobotka am Montag im Ö1-Morgenjournal.

Strafgerichte sollen Asyl aberkennen können

"Dort, wo das Strafausmaß das rechtfertigt, soll das Asyl aberkannt werden. Und zwar im selben Atemzug, damit nach der rechtskräftigen Straferkenntnis nicht wieder eine Prozedur über Wochen und Monate, oder vielleicht sogar über Jahre erfolgt und hier kein Ergebnis erzielt werden kann", sagte Sobotka. "Damit haben sie auch die Sicherstellung, dass mit dem Ende des Strafverfahrens auch klar ist: Darf er bleiben, oder nicht."

Um die von Sobotka geforderte Gleichzeitigkeit der Entscheidungen herbeizuführen, müsste das Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus schon vor einer etwaigen strafrechtlichen Verurteilung eingeleitet werden. Aktuell liegt die Zuständigkeit dafür beim Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Sobotka fordert daher eine "gemeinsame Gerichtsstruktur" in der das "Strafgericht auch das Asylverfahren mitmacht und also auch gleichzeitig das Aberkennungsverfahren mitbehandelt".

Viele offene Fragen

Das klingt eindeutig. Und doch bleiben viele Fragen unbeantwortet. Gegenüber Kurier.at hieß es aus dem Büro des Ministers, man wolle mit dem Justizministerium auch eine Liste an Delikten erarbeiten. Sollen also doch auch kleinere Delikte, die mit Haftstrafen unter drei Jahren geahndet werden, zum Verlust des Asyltitels führen? Natürlich sei dafür die Schwere des Delikts oder die Häufigkeit entscheidend, sagte Sobotkas Sprecherin Katharina Nehammer und verwies auf die Koordination mit dem Justizministerium. "Auf jeden Fall soll es aber eine schnellere Abwicklung geben."

Am Wochenende hatte Innenminister Sobotka in der Gratiszeitung Österreich noch eine Art Automatismus angeregt, der bei einer rechtskräftigen Verurteilung den sofortigen Verlust des Asylstatus zur Folge hätte. Auf die Frage, ob seine Forderung auch für einen kleinen Ladendiebstahl gelte, erklärt er, dass zwar die Verhältnismäßigkeit gegeben sein müsse. "Nur: Wenn jemand Asyl begehrt und er hat eine rechtskräftige Verurteilung, dann ist es für mich klar, dass wir das Asylverfahren zu beenden haben."

Zum Einwand, dass straffällige Asylwerber oft deshalb in Österreich bleiben, da sie nicht in den Herkunftsstaat abgeschoben werden können, verwies Sobotkas Sprecherin auf die Forderung nach Asylzentren in sicheren Drittstaaten. Ob dorthin auch Straftäter abgeschoben werden könnten, ist jedoch noch völlig unklar. Wie dringlich eine zeitgleiche Asylentscheidung bei der derzeit geltenden Regelung wäre, ist also fraglich.

"Strafausmaß muss diskutiert werden"

Die Richtervereinigung hat sich am Montag grundsätzlich offen für den neuen Vorschlag von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) gezeigt. Präsident Werner Zinkl pocht jedoch im Gespräch mit der APA darauf, dass die Rechtskräftigkeit von Urteilen abgewartet wird. "Das ist man dem Rechtsstaat schuldig." Sobotkas Vorschlag sei "überlegenswert": "Aber man muss aufpassen. Eine Ausweisung verbunden mit der Verurteilung - das würde ich für bedenklich halten." Das Strafmaß, ab dem dann eine Ausweisung erfolgen soll, müsse diskutiert werden. Die Folgen seien "genau zu überlegen", so Zinkl weiter. Er verwies auch auf die Möglichkeit einer Diversion für geringe Delikte.

Vorschläge zur "Gesamtthematik" im Herbst

Justizminister Wolfgang Brandstetter bezeichnete Sobotkas Initiative "im Sinne von mehr Verfahrenseffizienz und Tempo diskussionswürdig". Der Justizminister ließ am Nachmittag wissen, dass man nun "wie vereinbart gemeinsam mit ihm in aller Ruhe überlegen und im Herbst entsprechende Vorschläge zur Gesamtthematik vorlegen" werde. "Selbstverständlich" könne es dabei nur um "Konsequenzen bereits rechtskräftiger Verurteilungen wegen schwerwiegenderer Delikte" gehen, verwies der Justizminister auf Vorgaben des europäischen Rechts.

Die Grüne Integrationssprecherin Alev Korun erinnerte in einer ersten Stellungnahme zu Sobotkas Vorstoß daran, dass bereits vor zwei Jahren beschlossen worden sei, Kriminellen ihr Asyl abzuerkennen. Über 25 Jahre Asylverschärfung hätten kein einziges Problem gelöst, meinte Korun in einer Aussendung. "Ständig vom selben, das auch in der Vergangenheit nichts verbessert hat, noch mehr zu beschließen, ist weder vernünftig noch hilfreich."

Nach "Ein-Euro-Jobs" und "Burka-Verbot" ist der nunmehriger Vorstoß von Innenminister Sobotka der letzte in einer langen Reihe von Vorschlägen der ÖVP zur Verschärfung des Asylrechts. Im KURIER-Interview hatte er zuletzt gefordert, Wirtschaftsflüchtlinge auch strafrechtlich zu verfolgen.

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