Angebliches NSU-Opfer existiert gar nicht

NSU-Prozess
Laut Medienberichten sei eine Mandantin "wahrscheinlich überhaupt nicht existent".

Wie Spiegel Online berichtet, existiert ein angebliches Opfer des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße, das vom Oberlandesgericht München als Nebenklägerin im NSU-Prozess zugelassen wurde, nicht.

Der Anwalt Ralph Willms, der Meral K. vertritt, gab gegenüber dem deutschen Medium zu, dass Frau K. "wahrscheinlich überhaupt nicht existent" sei. Die "Existenz und Opfereigenschaft" der Frau K. sei von einem anderen Nebenkläger vorgetäuscht worden, heißt es weiter. Der Zulassung von Meral K. als Nebenklägerin sei ein ärztliches Attest zu Grunde gelegen, das Willms im April 2013 an das Oberlandesgericht gefaxt hatte. Ein Arzt hatte es am 9. Juni 2004 erstellt, kurz nach dem Anschlag.

Flug verpasst, zusammengebrochen

Die Anwälte kassieren pro Mandat. Meral K. wurde mehrfach als Zeugin geladen, aber ausgesagt hat sie nicht. Anwalt Willms habe stets Ausreden gesucht: Seine Mandantin habe den Flug aus der Türkei verpasst oder sie sei auf dem Weg zum Gericht zusammengebrochen.

Als es auch dem Gericht schon zu merkwürdig wurde, hatte Richter Götzl "scharf nachgefragt". Er habe daraufhin Nachforschungen angestellt, teilte Willms nun über einen weiteren Anwalt mit.

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