Nach Wakeboard-Unfall: Weitere Zeugen befragt

Nach Wakeboard-Unfall: Weitere Zeugen befragt
Bei dem Unglück auf der Neuen Donau war am Sonntag einer Frau der Unterarm abgetrennt worden.

Nach einem Unfall mit einem Wakeboard-Lift auf der Neuen Donau in Wien vom Sonntag, bei dem einer Frau der Unterarm abgetrennt wurde (mehr dazu lesen sie hier), haben sich bis Freitag vier weitere Zeugen bei der Polizei gemeldet. Die Personen wurden teilweise auch schon befragt, konnten aber nichts Neues zur Aufklärung des Unglückshergangs beitragen, sagte Pressesprecher Patrick Maierhofer.

Zuvor hatte sich nur jene Frau bei der Polizei gemeldet, die am vergangenen Sonntag die Rettung verständigt hatte. Die Zeugin gab an, den Sturz der 41-Jährigen ins Wasser gesehen zu haben, aber nicht, wodurch der Frau die Hand abgetrennt wurde. Das 41-jährige Unfallopfer selbst konnte noch nicht einvernommen werden.

Nach Wakeboard-Unfall: Weitere Zeugen befragt
Die Anlage kann laut Behörde nicht - wie vorgeschrieben - vom Bedienungsstrand der Startrampe vollständig überblickt werden.
Am Freitag wurde auch das zehnjährige Opfer eines weiteren Unfalls auf der Wassersportanlage befragt. Details aus den Aussagen des Buben werden allerdings laut Maierhofer aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben. Das Kind hatte sich einige Tage vor dem Unfall der 41-Jährigen ebenfalls Verletzungen am Unterarm zugezogen.

"Zahlreiche Unregelmäßigkeiten"

Nach dem Unfall wurde der Betreiber von der Wasserrechtsbehörde (MA 58) wegen mehrerer Mängel angezeigt. Bei einer unangemeldeten Überprüfung der Anlage eines Sachverständigen am Dienstag fielen, so die MA 58, "zahlreiche Unregelmäßigkeiten im Betrieb auf". Der Betreiber wurde wegen "nicht konsensgemäßem Betrieb" und "Nichteinhaltung von Auflagen" angezeigt. Die Anlage bleibt weiterhin geschlossen.

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Wakeboardlift "wake_up" auf der Donauinsel, Am Wehr, Wien am 27.07.2015.
So wurde u.a. festgestellt, dass sich auf dem Umlaufseil mehr "Mitnehmer" befanden als per Bescheid gestattet - es konnten laut Behörde also mehr Personen mit dem Lift befördert werden als erlaubt. Zum Zeitpunkt der Überprüfung fuhren auch mehr Personen am Lift als zugelassen. Der behördlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand wurde ebenfalls nicht eingehalten.

Die Anlage kann laut der Behörde zudem nicht - wie vorgeschrieben - vom Bedienungsstrand der Startrampe vollständig überblickt werden, um bei Gefahr sofort zu reagieren. Auch eine nicht bewilligte Sprungschanze wurde entdeckt.

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