Streit um 100 Euro: Urteile im Mordversuchsprozess

(Symbolbild)
Nicht rechtskräftige Verurteilungen wegen versuchter Körperverletzung, Drohung und schwerer Nötigung.

Ein Streit um 100 Euro hat für einen Vater und seine zwei Söhne in Salzburg zu einem Prozess wegen versuchten Mordes geführt. Am Mittwochabend ergingen - entgegen der Anklage - die Urteile wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Der Vater wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Zweitangeklagte, der 24-jährige Sohn, erhielt wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung eine bedingte Haftstrafe von 15 Monaten. Der jüngere Sohn wurde wegen Drohung und schwerer Nötigung zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Vorgeschichte

Der angeklagte Vater (44) hatte den Hunderter einem Neffen für einen Einkauf zur Gedenkfeier an die verstorbene Großmutter gegeben. Doch ein 28-Jähriger nahm dem Neffen den Schein ab, weil er meinte, dieser schulde ihm noch Geld. Daraufhin sollen der Vater und seine zwei Söhne, 19 und 24 Jahre alt, am 28. November 2014 eine Racheaktion in einem ehemaligen Steinbruch in Grödig (Flachgau) gestartet haben, wo der 28-Jährige gerade mit Aufbauarbeiten für einen Krampuslauf beschäftigt war. Vorher sollen sie ihm noch per SMS mit dem Umbringen gedroht haben.

Als die Angeklagten dann im Steinbruch dem Kontrahenten gegenüberstanden, soll der Streit ums Geld eskaliert sein. Die drei Männer haben den 28-Jährigen laut Anklage mit einem Messer bedroht. Der Vater habe seine Söhne auch noch aufgefordert, den Mann umzubringen, erklärte der Staatsanwalt. Die zwei Burschen seien nochmals auf das Opfer losgegangen. Der 28-Jährige habe schließlich flüchten können.

Die Angeklagten - sie wurden von Rechtsanwalt Karl Wampl verteidigt - rechtfertigten sich bei Prozess-Beginn in der Vorwoche damit, dass es sich um eine Verschwörung der Krampusgruppe gehandelt habe. Die Verhandlung leitete Richterin Bettina Maxones-Kurkowski.

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