Drei Beamte suspendiert, Brandstetter startet Reform

Wolfgang Brandstetter nimmt sich der jugendlichen Straftäter an.
Fall des vernachlässigten Häftlings deckt krankes System der unbegrenzten Anhaltung auf. Justizminister startet "größere" Reform des Maßnahmenvollzugs.

Der Skandal um den vergessenen Häftling in einer Zelle der Justizanstalt Stein, bei dem sich schon die Zehennägel einrollten, ist ein Fall für den Staatsanwalt und für die Volksanwaltschaft. Drei Justizwachebeamte wurden am Mittwoch suspendiert. Justizminister Wolfgang Brandstetter ist „zornig“ (siehe unten), er zieht eine für Herbst geplante Reform vor.

Wie der Falter aufdeckt, dürfte sich monatelang niemand um den 74-jährigen geistig abnormen Wilhelm S. gekümmert haben, der wegen versuchten Mordes seit 1995 inhaftiert ist. Seine mit Geschwüren übersäten Beine waren unter Verbänden verborgen. Er selbst gab gegenüber der Polizei an, auf mehrmalige Fragen der Justizwache den Gang zum Arzt abgelehnt zu haben. Das befreit die Betreuer freilich nicht von ihrer „besonderen Fürsorgepflicht, gerade dann, wenn man den Betreffenden als geistig abnorm einstuft“, sagt der langjährige Gefängnischef und Leiter der Strafvollzugsakademie, Wolfgang Gratz. Er hält den Vorfall für „die Spitze eines Eisberges“. Es liege hier ein wochenlanges „systematisches Wegschauen“ vor.

Laut dem Kremser Staatsanwalt Franz Hütter wird wegen des Verdachts der Vernachlässigung ermittelt: „Die Vernachlässigung eines Gefangenen ist ein Paragraf, der sehr selten zur Anwendung kommt.“ Die Strafe hängt von den Folgen ab, kann bis zu fünf Jahre Haft reichen. Zuerst müssen aber medizinische Gutachten in Auftrag gegeben werden.

„Aufdecker“

Einer der drei suspendierten Justizbeamten, der zuständige Abteilungskommandant in Stein, Roman Söllner, stellt sich im Gespräch mit dem KURIER als Aufdecker dar: „Zum laufenden Verfahren kann ich nichts sagen. Die Polizei hat mich dazu einvernommen. Die Darstellung ist äußerst einseitig. Denn eigentlich habe ich durch meine Meldung die Situation aufgedeckt.“ Aus der Sicht des Abteilungskommandanten wäre es auch heikel gewesen, einen Gefangenen „gewaltsam zur Körperpflege zu zwingen“. Söllner ist Personalvertreter der freiheitlichen Gewerkschaftsfraktion AUF und steht auf Platz 15 der EU-Liste.

Drei Beamte suspendiert, Brandstetter startet Reform
Roman Söllner Justiz Personalvertretung AUF FPÖ

Volksanwältin Gertrude Brinek (ÖVP) hat eine amtswegige Prüfung eingeleitet. Sie ortet ein „strukturelles Versagen: Da müssen mehrere weggeschaut haben.“ Bei den bisherigen drei Kontrollen der für die Überprüfung der Menschenrechte gebildeten Kommissionen in Stein wurden lediglich mangelhafte Durchlüftung, defekte Steckdosen und Lücken bei der medizinischen Betreuung in der Nacht beanstandet.

Als erste Sofortmaßnahme hat die Vollzugsdirektion eine monatliche (!) Häfenvisite durch den Anstaltsarzt sowie eine Vorführung der geistig auffälligen Häftlinge zum Psychiater alle drei Monate (!) verfügt.

Politische Reaktionen

Auch politische Reaktionen blieben nicht aus: Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, will einen Untersuchungsausschuss zur Überprüfung der Missstände in den Justizanstalten.

Hinter dem Skandal in Stein steht die Problematik des sogenannten Maßnahmenvollzuges. Immer mehr Täter werden zusätzlich zur Haftstrafe wegen einer attestierten Persönlichkeitsstörung zur unbegrenzten Anhaltung mit Therapie verurteilt und bleiben dort sich selbst überlassen. Zu oft, wie Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner kritisiert, weil man Tat und Störung gleichsetzt und annimmt: „Wer so was tut, muss krank sein.“ Und zu lang: Zu bloß einem Jahr Haft Verurteilte (etwa wegen gefährlicher Drohung) sitzen bis zu neun Jahre länger.

Experten schlagen vor, dass die Einweisung nur noch bei einer Anlasstat möglich ist, die mit mehr als zwei Jahren Haft geahndet wird (derzeit ein Jahr). Außerdem sollte die nur in Salzburg gern praktizierte bedingte Einweisung in ganz Österreich zum Tragen kommen. Das bedeutet, dass der geistig abnorme Täter nach der Tat vorläufig angehalten, psychiatrisch betreut, medikamentös eingestellt und dann für eine Probezeit unter Kontrolle entlassen wird. Dazu muss aber ein Gutachter die Gefährlichkeit als gering beurteilen.

„Es ist weltfremd, anzunehmen, dass man die Gefährlichkeit wegwaschen kann wie einen Fleck“, sagt Wolfgang Gratz: „Man kann das Verhalten in Freiheit nur erproben.“

Die Polizei hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft alle beteiligten Personen vernommen. Auch den 74-jährigen verwahrlosten Mann, der dabei nicht den Eindruck machte, verwirrt zu sein oder die Situation nicht zu verstehen.

„Die Justizbeamten haben mich mehrmals gefragt, ob ich nicht zum Arzt gehen will, weil ich so schlecht gehen kann. Aber das habe ich stets abgelehnt“, betonte der Betroffene im Rahmen der Befragung durch Polizeibeamte. Im Gegenteil, er habe die Sache verheimlicht, erklärt er auf Nachfrage. Grund: Er habe ein Problem mit Ärzten, nicht mit denen in der Anstalt, aber mit anderen und wolle nicht zu ihnen gehen, um sich behandeln zu lassen. So habe er seine Füße mit Bandagen bedeckt.

Drei Beamte suspendiert, Brandstetter startet Reform
Verwahrlosung, Fuß, Häftling, Insasse, geistig abnormer Gefangener, Justizanstalt Stein, Maßnahmenvollzug

Es scheint, so meint ein mit der Ermittlung befasster Polizeibeamter, als habe der Gefangene das Problem verdrängt, die Füße nicht mehr als zum Körper gehörig empfunden.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zeigte sich vom „wirklich erschreckenden“ Fall im Gespräch mit der APA „betroffen und zornig“. Drei Justizwachebeamte, die der Minister nicht näher bezeichnete, seien suspendiert worden, um die strafrechtlichen Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen.

Brandstetter hat ab sofort ein 14-tägiges Reporting der Vollzugsdirektion direkt ans Ministerium verfügt, um besser informiert zu sein. Und in der Vollzugsanstalt Krems-Stein soll es jetzt engmaschigere Kontrollen geben– medizinisch, dienstrechtlich und bei der Fachaufsicht.

Der Fall sei aber leider symptomatisch dafür, dass es im Strafvollzug allgemein und im Maßnahmenvollzug insbesondere „massive, auch strukturelle Schwächen“ gebe, die man ausmerzen müsse, sagt der Justizminister: „Seit ich diese Funktion habe, liegt mir dieser Bereich im Magen.“

Deshalb zieht Brandstetter die im Regierungsprogramm enthaltene Reform des Maßnahmenvollzugs – die er eigentlich im Herbst angehen wollte – vor. Er setzt umgehend eine Arbeitsgruppe ein, die heuer noch die Situation evaluieren soll. Der Minister will auch externe Fachleute, etwa Gerichtspsychologen, einbeziehen. Denn „mit einer rein systemimmanenten Reorganisation ist es nicht getan“. Möglicherweise werde man die Behördenstruktur ändern müssen, „ich bin für alles offen“. Auch das Gesundheitsministerium wird in der Arbeitsgruppe vertreten sein, vor allem im Hinblick auf die Frage der Betreuung psychisch Beeinträchtiger nach dem Strafvollzug. Mit Minister Alois Stöger (SPÖ) hat Brandstetter am Mittwoch schon gesprochen.

Viel Geld

Letztlich werde man auch einen „Schulterschluss in der Regierung brauchen“, auch mit Finanzminister und Bundeskanzler. Denn: „Die nötige Reform wird sicherlich auch Geld kosten.“ Zuversichtlich macht Brandstetter, dass er bei den heurigen Budgetverhandlungen schon 100 neue Planstellen bekommen hat. Die Sache müsse jedenfalls „tabulos, schonungslos, ganz offen“ angegangen werden, „da gibt es nichts zu beschönigen und nichts zu vertuschen“. Und bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten der Justizwache-Beamten im Dienst speziell mit psychisch Beeinträchtigten sei klar, sagt Brandstetter: „So etwas wie hier in Stein darf einfach nicht passieren.“

Die Anzahl der geistig abnormen Rechtsbrecher ist stabil hoch. Jeder zehnte Häftling in Österreich ist als „geistig abnormer Rechtsbrecher“ eingestuft. Das bedeutet, dass die Täter oft Jahrzehnte hinter Gittern verbringen. Im Vorjahr waren 442 zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher – dazu zählt auch jener Mann, der in Krems-Stein vernachlässigt wurde – in Justizanstalten untergebracht. Aktuell sind es 434.

Ablehnung

Die Unterbringung und Versorgung dieser Menschen ist schwierig. Und nur selten erwünscht. Selbst Justizwachebeamte legen sich quer, wenn geistig Abnorme in ihre Anstalt kommen sollen – so geschehen etwa vor eineinhalb Jahren in Sonnberg im nö. Weinviertel. 60 bis 70 Rechtsbrecher sollten untergebracht werden, der Personalstand allerdings wäre gleich geblieben. Personalvertreter stiegen auf die Barrikaden, die Bevölkerung befürchtete das Schlimmste und auch regionale Politiker machten gegen das Projekt Stimmung. Ergebnis: Das Projekt wurde abgeblasen.

Im Idealfall werden derartige Täter wieder auf ein Leben in Freiheit vorbereitet. Doch das scheitert in der Realität allzu oft.

In Unternalb bei Retz sollten 12 bis 14 Männer vom Verein „pro mente Plus“ betreut werden. Ergebnis: Sofort startete die Bevölkerung eine Unterschriftenliste gegen das Projekt. Da halfen auch die Beteuerungen von pro-mente-Plus-Geschäftsführer Christian Rachbauer nicht: „Weder Sexualstraftäter, noch Pädophile oder Mörder wären darunter.“ Und auch die Statistik zählt da nichts. Denn von den bisher Betreuten wurde kein einziger rückfällig. Ergebnis: Projekt gestorben.

Als die Nachbetreuung kurz darauf im nahen Maissau geplant war, dasselbe Bild: „Hier gibt’s viele junge Familien mit Kindern. Meine Tochter will künftig nicht mehr alleine daheim sein“, war eine Anrainerin besorgt. Und auch die Gemeindespitze war sich rasch einig: „Wir lehnen das strikt ab, wir sehen eine Gefahr für unsere Schulkinder, die in der Nähe des Wohnheimes bei den Bushaltestellen warten. Wir werden dagegen auftreten“, kündigte Vizebürgermeister Karl Frühwirth an. Mit Erfolg. Auch hier wurde der Gegenwind zu heftig.

Teure Alternative

In der Justizanstalt Göllersdorf sind ausschließlich geistig abnorme und zurechnungsunfähige Straftäter untergebracht. Und die Anstalt ist voll. Weil es nicht genug Plätze gibt, müssen Rechtsbrecher in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht werden. Das kostet. Denn die Spitalserhalter verrechnen dafür die Privatpatienten-Tarife. Bedeutet: 400 Euro pro Patient aufwärts. Und zwar täglich.

Der KURIER hat vor 27 Jahren in der Justizanstalt Wien-Josefstadt das Mittelalter gefunden: Gefangene, die renitent waren, wurden in fensterlosen Räumen im Keller in Käfigbetten gesperrt. Die Käfige unterschieden sich kaum von denen im Zoo, sie waren zwei Meter lang, einen Meter hoch, einen Meter breit, man konnte darin nicht stehen, kaum sitzen, nur liegen. Im Justizministerium zeigte man sich fassungslos.

13 Jahre später stieß das Anti-Folter-Komitee des Europarates bei einem Kontrollbesuch auf dieselben Käfigbetten. Und wieder zeigte man sich im Justizministerium ganz erstaunt, man habe davon gar nichts gewusst.

Noch einmal 14 Jahre später ist der österreichische Strafvollzug vom Mittelalter offenbar noch immer nicht weit genug entfernt: Erst wenn Verwesungsgeruch aus einer Zelle strömt, kommt jemand nachschauen – und findet einen vergessenen Gefangenen mit verkrusteten Geschwüren und zentimeterlang aufgebogenen Zehennägeln wie bei einem Greifvogel.

„Moralische Abstumpfung“ nennt es Volksanwältin Gertrude Brinek. Ein Strafvollzugsexperte sagt, Teile der Justizwache würden heute noch dem „harten Lager“ und den „Fasttagen“ nachtrauern, die es früher für nicht angepasste Gefangene gab. Solange das Mittelalter in der Einstellung verankert ist, wird der Strafvollzug nicht im 21. Jahrhundert angekommen sein.

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