Fall Kührer: Mord ohne Mordopfer?

Fall Kührer: Mord ohne Mordopfer?
Ja, meinen Strafrechtsexperten. Im Jänner könnte die Anklage gegen den Verdächtigen stehen.

Seit vergangenem Freitag sitzt der Hauptverdächtige im Fall Julia Kührer, der 51-jährige Michael K., im Strafgefangenenhaus in Korneuburg in U-Haft. Anders als vor einem Jahr, als er aus Mangel an Beweisen nach 48 Stunden wieder freigelassen werden musste, hat die Staatsanwaltschaft nun einen schwerwiegenden Sachbeweis gegen ihn in der Hand. K.s DNA wurde auf jener blauen Decke gefunden, in die die Leiche von Julia Kührer eingewickelt war. Laut Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht des Mordes.

Eine Anklage soll es laut Friedrich Köhl, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Anfang 2013 geben. Bis dahin dürfte K. wohl in der U-Haft auf seinen Prozess warten. Denn sein Anwalt Farid Rifaat hat – obwohl angekündigt – bis jetzt keine Beschwerde gegen die U-Haft seines Mandanten eingebracht. „Wir prüfen noch“, sagte Rifaat zum KURIER (siehe unten). „Alle sprechen von Mord. Das muss man nachweisen.“ Wenn es keine Todesursache gibt, könne man auch keine vorsätzliche Tötung annehmen, ist der Rechtsanwalt überzeugt.

Mordanklage möglich

Das stimmt so nicht, wie bekannte Strafrechtsexperten erklären. „Auch wenn es keine Todesursache und keine Leiche gibt, kann es zu einer Anklage wegen Mordes kommen“, sagt die Wiener Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf. „Um Anklage zu erheben, braucht es keine 100-prozentige Sicherheit, dass der Verdächte auch der Täter ist. Ausschlaggebend ist die verdichtete Indiziensituation.“ Angeklagt wird, wenn der Staatsanwalt eine Verurteilung des Beschuldigten für sehr wahrscheinlich – nämlich wahrscheinlicher als einen Freispruch – hält.

Für Anwalt Rifaat bestünde im Falle einer Anklage die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Passiert das nicht, sei das aber keineswegs ein Schuldeingeständnis. „Viele Anwälte verzichten aus taktischem Kalkül auf einen Einspruch“, erklärt Alois Birklbauer, Professor für Strafrecht an der Universität Linz. „Man erhofft sich dadurch bessere Karten vor dem Geschworenengericht.“ Ist die Beweislage nämlich dünn, „trauen“ sich die Geschworenen oft nicht, den Angeklagten schuldig zu sprechen. Denn im Zweifelsfall muss bekanntlich für den Angeklagten entschieden werden.

Ob es noch weitere Beweise gibt, die K. möglicherweise belasten, entscheidet sich in den nächsten Wochen. Laut Köhl sind noch zwei ergänzende Gutachten ausständig. „Wir warten noch auf eine DNA-Auswertung sowie auf eine chemisch-toxikologische Untersuchung.“ Dabei handelt es sich um Spuren, die von Tatortspezialisten sichergestellt wurden.“

Etwa Haare aus der Videothek, die der Hauptverdächtige in Pulkau zum Zeitpunkt von Julias Verschwinden im Jahr 2006 betrieben hat. Oder auch Haarmaterial aus einem seiner Autos beziehungsweise K.s Haus in Dietmannsdorf in Niederösterreich. Im Erdkeller des Anwesens war im Vorjahr Kührers Skelett entdeckt worden.

Verbindung

Entpuppen sich die untersuchten Haare als jene von Julia Kührer, dann gibt es eine weitere (belastende) Verbindung zwischen dem toten Mädchen und dem 51-jährigen Mordverdächtigen. Entgegen zahlreicher Zeugenaussagen bestreitet Michael K. weiterhin in den Befragungen, mit der damals 16-Jährigen Kontakt gehabt zu haben – ebenso wie jeden Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens.

Doch, wie berichtet, ist auch K.s Alibi, wonach er zum Zeitpunkt des Verschwinden Kührers nicht in Pulkau, sondern in Tschechien gewesen sei, inzwischen widerlegt. Die Ermittler sind sich sicher, mit Michael K. den Täter im Fall Kührer gefasst zu haben.

Der erfahrene Wiener Anwalt von Michael K., Farid Rifaat, über die DNA-Spur auf der Decke, seinen Geheimplan und über den Mordverdacht, ohne die Todesursache zu kennen.

KURIER: Warum haben Sie noch immer keine Beschwerde gegen die U-Haft Ihres Mandanten eingelegt?
Rifaat: Wir prüfen noch und wägen ab. Wir überlegen, was ihn entlastet. Ich habe natürlich einen Plan.

Wie sieht der aus?
Das sage ich nicht. Es zählen nur die Interessen meines Mandanten. Ich kann aber sagen: Es kommt etwas Entlastendes.

Herr K. steht unter Mordverdacht, obwohl die Todesursache Julia Kührers nicht geklärt werden kann. Wie plausibel ist eine Mordanklage?
Alle sprechen von Mord. Das muss man nachweisen. Natürlich könnte sie ermordet worden sein. Mord ist aber nur eine Möglichkeit.

Wie erklären Sie sich dann die DNA-Spur Ihres Mandanten auf der Decke, die nebst der Leiche in seinem Erdkeller lag?
Das ist nichts Ungewöhnliches. Man muss sagen: Er hat sie nicht gekauft. Das war eine andere Person. Wir wissen nicht, wie sie dort hingekommen ist.

Keine Erklärung?
Es gibt viele Möglichkeiten. Auf dem Anwesen wurde von einer anderen Person Hanf angebaut. Vieles war in Decken gehüllt. Das waren Fremddecken. Mein Mandant wusste das. Natürlich kann er die Decken angegriffen haben. Darunter könnte natürlich diese Decke gewesen sein.

Kommentare