Darf ich die Genossenschaftswohnung an Großneffen weitergeben?

Darf ich die Genossenschaftswohnung an Großneffen weitergeben?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Elke Hanel-Torsch – Mietervereinigung

Ich bin seit 25 Jahren Besitzerin einer Genossenschaftswohnung. Nun will ich sie  an meinen Großneffen weitergeben. Der Hausverwalter ist damit einverstanden, die Gemeinde lehnt das aber ab. Was ist rechtens?

Elke Hanel-Torsch: Wenn der bisherige Mieter von einer Wohnung einer gemeinnützigen Bauvereinigung auszieht, so kann er seine Mietrechte an eintrittsberechtigte Personen weitergeben. Zu diesen zählen: der Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern und Geschwister. Die Geschwister müssen die letzten fünf  Jahre im gemeinsamen Haushalt mit dem derzeitigen Hauptmieter gelebt haben, alle  anderen Angehörigen zwei  Jahre. Ihr Großneffe zählt leider weder zum eintrittsberechtigten Personenkreis, noch hat er die letzten Jahre im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen gelebt. Rein rechtlich hat er also keinen Anspruch, in Ihren Mietvertrag einzutreten. Selbstverständlich kann aber das Gespräch gesucht und eine Einigung erzielt werden. Gerichtlich durchsetzen kann man den Eintritt allerdings nicht.

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