Schulschluss: Was bei Festen jetzt beachtet werden muss
Auch wenn für viele Schülerinnen und Schüler das Schuljahr erst so langsam richtig begonnen hat, ist das Ende doch schon wieder sehr nahe. Am 2. Juli läuten im Osten das letzte Mal vor den großen Ferien die Schulglocken, im Süden und Westen am 9. Juli.
Wie vor Pandemiezeiten gibt es in der letzten Schulwoche viele eintägige Ausflüge und Projekte. Solche Schulveranstaltungen dürfen unter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen nach einer Risikoabwägung stattfinden.
Das Bildungsministerium hat dazu einen eigenen Erlass herausgegeben: Danach sind Veranstaltungen wie Abschlusszeugnisverteilungen, Schultheateraufführungen, Schulkonzerte, Informationsabende für Schulanfänger unter Anwesenheit von Eltern, Erziehungsberechtigten oder anderen Gästen nur unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen möglich. Die Vorgaben im Detail:
- Die Veranstaltung soll vorzugsweise im Freien stattfinden.
- Die Eltern und Gäste bringen einen 3-G-Nachweis, der für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten ist.
- Die Abstandsregelung von 1 m in Räumen muss sichergestellt sein.
- Die Konsumation von Essen und Getränken ist nur im Freien oder am Sitzplatz möglich.
- Auf dem Platz ist bei Indoor-Veranstaltungen kein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen mit Übernachtung sind bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 untersagt – allerdings mit einigen Ausnahmen: Veranstaltungen, die der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben dienen, können stattfinden. Praktische Übungen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie die Ablegung der freiwilligen Radfahrprüfung sind möglich. Dafür ist ein Hygiene- und Präventionskonzept zu erarbeiten und umzusetzen.
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