Wahlarzt-Abrechnung: Das ändert sich ab Juli für Patienten
Wegen langer Wartezeiten auf Kassenarzttermine sehen sich Patienten zunehmend gezwungen, einen Wahlarzt in Anspruch zu nehmen. Dort müssen sie selbst bezahlen und die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen, um zumindest einen Teil davon rückerstattet zu bekommen. Ab 1. Juli wird das leichter: Ärzte sind ab dann gesetzlich verpflichtet, diese Einreichung zur Kostenerstattung online für die Patienten zu übernehmen, wenn die das verlangen.
ÖGK sieht einen Schritt in die richtige Richtung
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wertet dies als "gute Geschichte in Richtung mehr Servicequalität", wie Generaldirektor Bernhard Wurzer zur APA sagte. Für die Patienten werde durch die elektronische Einreichung die Bearbeitung schneller, um dann 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs zurückzubekommen. Ziel sei es, den Wert auf zwei Wochen zu drücken, derzeit seien es drei bis vier, teilweise auch deutlich mehr.
Bagatellgrenze bei Jahresumsatz als Einschränkung
Und auch für die Wahlärzte, die dafür das bereits bestehende System "WAH Online" verwenden müssen, sei es ein Asset. Wahlzahnärzte sind nicht Teil der Regelung. Weitere Einschränkung: Es wird eine Bagatellgrenze beim Jahresumsatz geben, unter der sich nur sporadisch tätige Ärzte nicht mit dem Abrechnungssystem belasten und sich auch nicht um die Einbindung in ihre Ordinationssoftware kümmern müssen. Wie hoch die sein wird, ist aber noch nicht definiert, sondern noch Gegenstand von Verhandlungen mit der Ärztekammer. Würde sie bei 15.000 Euro analog zur Registrierkassenpflicht angesetzt, wären gut 90 Prozent aller Fälle abgedeckt, so Wurzer.
Die Ausgaben der ÖGK für wahlärztliche Leistungen betrugen im Jahr 2022 184 Mio. Euro, das sind 6,6 Prozent der Aufwendungen für den niedergelassenen ärztlichen Bereich. In Summe gab die Kasse 2,8 Mrd. Euro für Leistungen der Vertrags- und Wahlärzte aus.
Ab Anfang 2025 Nachbesserung bei E-Card
Nicht notwendig ist für das neue System die Nutzung der E-Card beim Wahlarzt. Doch auch hier wird - wie im Vorjahr beschlossen - nachgebessert: Ab 1. Jänner 2025 werden sie an die E-Card angebunden, und auch die Nutzung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA wird den Wahlärzten ab dann vorgegeben. Der Roll-out dafür läuft, zuständig ist der Dachverband der Sozialversicherungsträger.
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