Urteil: 77.500 Euro Strafe für Zahnschienen-Anbieter "Dr Smile"

Urteil: 77.500 Euro Strafe für Zahnschienen-Anbieter "Dr Smile"
Der VKI klagte wegen mangelnder Preistransparenz in der Werbung. Online-Anbieter stehen auch wegen gesundheitlicher Schäden in der Kritik.

Wer regelmäßig auf Social Media unterwegs ist, kommt kaum daran vorbei: Influencerinnen und Influencer bewerben auf Plattformen wie Tiktok und Instagram transparente Zahnschienen, die billig und bequem gerade Zähne in kurzer Zeit zaubern sollen. Auch das deutsche Unternehmen Urban Technology GmbH bietet unter dem Namen "Dr Smile“ solche Zahnkorrekturen durch "Retainer-Schienen“ an.

Im Herbst 2020 klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Marke wegen mangelnder Preistransparenz in der Werbung. Die Begründung: "Dr Smile" hatte Ratenzahlungsmodelle für Zahnbehandlungen mit einer monatlichen Rate, konkret 33 Euro pro Monat, beworben, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen klar und auffallend zu nennen. Dazu zählen etwa der zu zahlende Gesamtbeitrag und der Zinssatz. 

Im Frühjahr 2021 kam es anschließend zu einem rechtskräftigen, gerichtlichen Vergleich, in dem sich das Unternehmern zur Unterlassung dieser Geschäftspraktik verpflichtete.

In der Zeit von April bis August 2022 verstieß "Dr Smile" nach Ansicht des VKI 155-mal gegen diesen Vergleich. Der Großteil erfolgte durch TV-Werbungen. In den TV-Spots wurde groß mit "ab 33 € mtl*“ geworben. Nur zwei Sekunden lang war ein Sternchenhinweis in wesentlich kleinerer Schrift mit dem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 10,28 Prozent und einem Gesamtpreis von 2.376 Euro eingeblendet. Akustisch war nur die monatliche Rate zu hören. Einen Hinweis mit weiteren Informationen gab es nicht.

Hartnäckiges Zuwiderhandeln

Daraufhin brachte der VKI einen Exekutionsantrag ein. Das Bezirksgericht Donaustadt verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 77.500 Euro. Es begründete die Höhe der Strafe mit der Anzahl der Verstöße und führte aus, dass ein hartnäckiges Zuwiderhandeln des Unternehmens vorliege. Der Exekutionsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

"Die österreichische Exekutionsordnung sieht eine Höchststrafe von 100.000 Euro je Exekutionsantrag vor. Es ist erfreulich, dass das Gericht hier eine recht hohe Strafe verhängt hat. Das Unternehmen hat Rekurs gegen den Beschluss eingelegt. Wir hoffen aber, dass die nächste Instanz die Strafhöhe bestätigt, damit die Strafe auch eine entsprechende abschreckende Wirkung entfalten kann“, erläutert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Gesundheitliche Schäden

Reinhold Schranz, Jurist beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), hatte die Social-Media-Auftritte derartiger "Retainer-Schienen"-Anbieter bereits im März 2022 gegenüber dem KURIER als eine "aggressive Werbemaschinerie“ bezeichnet (mehr dazu hier).

Zahnkorrekturen würden als Lifestyle verkauft. Kundinnen und Kunden meldeten Fehlstellungen, Entzündungen an Zähnen und Zahnfleisch, Migräne oder Tinnitus. Die Anbieter seien bei Beschwerden oft gar nicht oder nur schwer erreichbar. Zudem gäbe es keine Kontrolltermine beim Arzt oder Scans durch Zahnärztinnen und Zahnärzte.

"Dr Smile" bestritt damals die Vorwürfe auf KURIER-Nachfrage: "Unsere Experten begleiten jeden einzelnen Patienten schrittweise durch die gesamte Anwendung,“ Die Preisgestaltung sei "sehr transparent und simpel zu verstehen", so das Unternehmen.

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