Online-Apotheken: So erkennen Sie seriöse Anbieter
Ein Labor der AGES, in dem vom Zoll aufgegriffene Medikamente analysiert werden.
Gefälschte Medikamente und Kosmetika stehen an der Spitze der vom österreichischen Zoll aufgegriffenen Waren. „Im Internet gibt es neben seriösen Angeboten leider auch viele illegale, sogenannte Schurken-Apotheken, im Fachjargon ‚rogue pharmacies‘ genannt“, sagt Günter Waxenecker, Leiter der AGES-Medizinmarktaufsicht.
„Wer dort bestellt, riskiert, gefälschte Produkte zu erhalten – die nicht nur unwirksam, sondern auch lebensgefährlich sein können.“
Wie erkennt man eine sichere Versandapotheke?
„Dafür gibt es ein EU-weit gültiges Erkennungs- bzw. Sicherheitslogo: Für Humanarzneimittel ist das ein weißes Kreuz auf rechteckigem, grün gestreiftem Hintergrund. Für Tierarzneimittel ist der Hintergrund blau gestreift“, sagt Waxenecker.
Das Sicherheitslogo für geprüfte und registrierte Versandapotheken.
Das bloße Sehen des Logos reiche aber nicht aus. „Es muss zwingend angeklickt werden. Nur wenn dieser Klick direkt auf die offizielle Behördenwebseite führt – in Österreich das BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) – und die Apotheke dort auch gelistet ist, handelt es sich um eine echte, geprüfte und registrierte Versandapotheke.“
Günter Waxenecker, Leiter der AGES-Medizinmarktaufsicht: "Auf das EU-Sicherheitslogo achten."
In Österreich dürfen Versandapotheken nur von real existierenden Vor-Ort-Apotheken betrieben werden: „Das stellt sicher, dass das nötige pharmazeutische Know-how vorhanden ist.“
Wieso gibt es Internet-Apotheken, deren Webadresse mit dem Ländercode „.at“ für Österreich endet, die sich aber nicht in der österreichischen BASG-Liste finden?
Neben dem weißen Kreuz ist stets die Nationalflagge des Herkunftslandes abgebildet – sie zeigt an, in welchem Land die Apotheke registriert und geprüft wurde.
„Der Ländercode in der Webadresse hingegen sagt nichts über die Herkunft aus.“ Viele der großen Versandapotheken sind etwa in Tschechien oder den Niederlanden registriert.
Was unterscheidet geprüfte heimische Versandapotheken von jenen anderer EU-Länder mit Sicherheitslogo?
Österreichische Versandapotheken werden von österreichischen Behörden überwacht, ausländische Apotheken unterliegen der Aufsicht im jeweiligen Herkunftsland.
Medikamenten-Info
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hat das Informationsportal „MIA: Medikamente Info Austria“ eingerichtet: medikamente.basg.gv.at.
Für jedes in Österreich zugelassene Arzneimittel findet sich dort u. a. die geprüfte Gebrauchsinformation. Auch Lieferengpässe werden angezeigt.
5.000 rezeptfreie Arzneien
sind in Österreich zugelassen. Nur diese dürfen von geprüften österreichischen Versandapotheken mit dem EU-weit gültigen Erkennungs- bzw. Sicherheitslogo vertrieben werden.
Waxenecker: „Im Reklamationsfall ist eine österreichische Apotheke grundsätzlich der einfachere Ansprechpartner.“ Bei inländischen Apotheken gilt das österreichische Produkthaftungsgesetz, bei ausländischen Versandapotheken greifen andere Rechtssysteme.
„Im Schadensfall ist die Rechtsdurchsetzung über EU-Grenzen für Konsumentinnen und Konsumenten deutlich schwieriger.“
Gibt es noch weitere Unterschiede?
„In Österreich dürfen Versandapotheken ausschließlich rezeptfreie Arzneimittel versenden“, betont der Leiter der AGES-Medizinmarktaufsicht. Deutsche Versandapotheken etwa dürfen auch rezeptpflichtige Arzneimittel versenden – aber nur innerhalb Deutschlands.
„Sobald eine geprüfte ausländische Apotheke nach Österreich liefert, gelten österreichische Regeln: nur rezeptfreie Produkte, nur solche mit österreichischer Zulassungsnummer und österreichischer Gebrauchsinformation.“
Welche Risiken bestehen bei illegalen Anbietern?
Die Bandbreite ist erheblich, zeigen AGES-Laboranalysen:
- Kein Wirkstoff Das Produkt ist schlicht wirkungslos.
- Falscher Wirkstoff Eine völlig andere Substanz ist enthalten – „mit unkalkulierbarem Gesundheitsrisiko“.
- Falsche Dosierung Massiv über- oder unterdosierte Wirkstoffe.
- Toxische Verunreinigungen Gefährliche Fremdstoffe, die zu schweren Gesundheitsschäden führen können.
Äußerlich sind gefälschte Medikamente und ihre Verpackungen wie hier im Bild für Patientinnen und Patienten oft nicht vom Originalpräparat unterscheidbar.
„Gefälschte Abnehmmedikamente werden derzeit besonders häufig aufgegriffen“, sagt Waxenecker. „Einen Anstieg über die Jahre sehen wir auch bei gefälschten Schmerzmitteln, was sicher mit der zunehmend älteren Bevölkerung zu tun hat. “Und natürlich werden gefälschte Potenzmittel und Präparate zum Muskelwachstum wie eh und je häufig beschlagnahmt.„
Was passiert, wenn der Zoll ein Paket aus illegaler Quelle beschlagnahmt?
„Bereits bei leichten Verstößen – dem Bestellen einiger weniger Packungen – kann eine Strafverfügung von mehreren Hundert Euro folgen. Im Wiederholungsfall steigen die Strafen erheblich. Unwissen schützt nicht vor Strafe.“
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