Impfgremium: Vorerst keine vierte Impfung für Gesunde bis 64 Jahre

Vorbereitung einer vierten Impfung in Chile.
Corona-Auffrischungsimpfung aber für Risikopersonen und Menschen ab 80 Jahren empfohlen. Ab 65 nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung.

Das Nationale Impfgremium (NIG) hat Dienstagabend seine Empfehlungen hinsichtlich der vierten Impfung veröffentlicht. Die vierte Impfung wird vorerst nur Risikopersonen empfohlen und nicht generell allen Personen.

Das sind die wichtigsten Punkte, die das Gesundheitsministerium in einer Aussendung bekannt gab:

  • Schwer immunsupprimierte Personen (z.B. Transplantierte, unter Chemotherapie, Biologikatherapie, etc.), bei denen ein Ansprechen auf die aktive Immunisierung generell reduziert ist bzw. sein kann, sollten altersunabhängig entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse versorgt werden. Auch eine vorbeugende medikamentöse Therapie mit monoklonalen Antikörpern  kann bei dieser Personengruppe erwogen werden.
  • Bei Personen ab 80 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung frühestens 4 Monate, jedenfalls aber ab 6 Monate nach der Grundimmunisierung (3. Impfung) empfohlen (off-label). Und: "Es ist davon auszugehen, dass diese Personengruppe vor den zu erwartenden Infektionswellen (voraussichtlich im Spätsommer / Herbst 2022) eine weitere Impfung benötigen wird."
  • Risikopersonen und Personen von 65 bis 79 Jahren kann frühestens ab 4 Monaten, optimalerweise ab 6 Monaten nach der Grundimmunisierung (3. Impfung) nach ärztlicher individueller Nutzen-Risiko-Abwägung eine Auffrischungsimpfung verabreicht werden (off-label).
  • Für gesunde, immunkompetente Personen von 12 bis 64 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung derzeit nicht empfohlen, auch nicht für immunkompetentes Gesundheitspersonal. Aber: "Auf persönlichen Wunsch kann jedoch eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) dennoch frühestens ab 4 Monaten, besser erst ab 6 Monaten nach der Grundimmunisierung (3. Impfung) verabreicht werden (off label)", heißt es in den neuen Empfehlungen. "Personen mit Impfwunsch sollte eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) nicht vorenthalten werden."

Eine allgemeine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) ist nach aktuellem Wissensstand erst vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 zu erwarten.

Hintergrund der Empfehlungen: Neue  Daten zeigen, dass bei gesunden Erwachsenen der Schutz vor schweren Krankheitsverläufen auch mehrere Monate nach der dritten Impfung hoch bleibt. Und eine 4. Impfung führt bei immunkompetenten Personen bei den derzeit zirkulierenden Virusvarianten nur vorübergehend und kurzfristig zu einer verbesserten Schutzwirkung gegen eine SARS-CoV-2-Infektion bzwei eine Covid-Erkrankung.

Wird Grüner Pass verlängert?

Die Empfehlung  des NIG hat nicht nur gesundheitlich bedeutende Folgen, sondern auch praktische. Die Gültigkeit des Grünen Passes ist bei Geimpften  bekanntlich an die komplette Impfserie geknüpft, derzeit sind das drei Dosen, die zur Grundimmunisierung nötig sind. Ab dem Stichtag der dritten Dosis gilt der Grüne Pass nach derzeitiger Regelung rund neun Monate lang, exakt 270 Tage  somit laufen die ersten Zertifikate bereits ab. Bis Ende April sind 800 Personen in Österreich betroffen, im Mai weitere rund 900. Bis Ende Juni sind es insgesamt rund 74.000, die aus dem System fallen  falls das Gesundheitsministerium nicht die Rahmenbedingungen ändert.

Die neuen Empfehlungen könnten jetzt die Grundlage dafür sein, dass  in der  für Mittwoch oder eher Donnerstag erwarteten neuen Verordnung  die Gültigkeitsdauer der Zertifikate schlicht um weitere 90 Tage verlängert wird, also der Grüne Pass ab dem dritten Stich rund zwölf Monate gilt (360 Tage). 

Der Grüne Pass ist u. a. noch nötig bei der Einreise oder für Besuche in der Nachtgastronomie, hier gilt 3-G. Auch Besucher in Heimen oder Spitälern brauchen 3-G, in Wien gilt bekanntlich in der Gastronomie sogar noch 2-G. Derzeit gilt der Grüne Pass in Österreich für doppelt Geimpfte 180 Tage, für dreifach oder öfter Geimpfte 270 Tage.

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