Freitesten ab dem fünften Tag: Aber wann ist das genau?
Zwei Jahre dauert die Corona-Pandemie mittlerweile schon. In dieser Zeit wurden die Regeln und Maßnahmen schon etliche Male geändert. So auch für jene, die positiv auf das Virus getestet werden.
Seit 8. Jänner wird nicht mehr zwischen Delta und Omikron unterschieden, die Quarantäne dauert einheitlich 10 Tage. Ab dem 5. Tag ist ein "Freitesten" möglich: Ist der Test negativ oder der CT-Wert (er gibt Auskunft über die Infektiosität) höher als 30, endet die Quarantäne automatisch.
Weil in der Heim-Isolation jeder Tag zählt, herrscht bei vielen Verwirrung: Gilt der 5. Tag ab dem positiven "Wohnzimmertest", dem PCR-Testergebnis, der Probenentnahme - oder dem offiziellen Absonderungsbescheid?
Eine eindeutige Antwort auf diese Frage findet sich weder auf der Corona-Website der Stadt Wien noch auf jener des Gesundheitsministeriums. In Wien ist nach einem positiven Antigen-Test auch noch eine PCR-Nachtestung notwendig. Ist auch dieses Ergebnis positiv, erfolgt ein Absonderungsbescheid der Gesundheitsbehörde.
AGES-Auskunft
Auf Nachfrage bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) heißt es dazu: "Als erster Tag gilt der Tag nach dem positiven PCR-Testergebnis. Man muss ja davon ausgehen, dass man das Ergebnis erst am Abend bekommt." Selbstverständlich soll man sich aber bereits ab dem positiven Schnelltest isolieren.
Wer also am Wochenende via Antigen-Schnelltest positiv getestet wird und am Montag auch noch ein positives PCR-Testergebnis erhält, kann sich am darauffolgenden Samstag mittels PCR-Test zum ersten Mal aus der Isolation "freitesten". Vorausgesetzt, er oder sie ist symptomfrei, negativ oder nicht mehr ansteckend.
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