Amalgam-Verordnung: Muss ich meine Füllungen jetzt tauschen lassen?

Amalgam-Verordnung: Muss ich meine Füllungen jetzt tauschen lassen?
Die EU verbietet das quecksilberhaltige Material für bestimmte Personen. Was das für Amalgam-Träger bedeutet.

Mit 1. Juli 2018 darf EU-weit das quecksilberhaltige Amalgam nicht mehr bei Kindern, Schwangeren und stillenden Müttern verwendet werden (mehr dazu siehe hier…). Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen zur Regelung und dazu, wie gesundheitsschädlich das Füllmaterial ist.

Wird Amalgam für Füllungen gar nicht mehr verwendet?

Die neue EU-Verordnung bezieht sich vorerst auf Kinder unter 15 Jahren, Schwangere und stillende Mütter. Bei diesen darf Amalgam nicht mehr verwendet werden, außer dies sei medizinisch unbedingt erforderlich. Ursache ist, dass in Amalgam Quecksilber enthalten ist. Schon lange wird über mögliche gesundheitliche Folgen von Amalgamfüllungen diskutiert. Zwar gilt die Menge an Quecksilber, die aus einer Füllung frei wird, als gering und nicht gefährlich. Durch die EU-Verordnung soll die Quecksilberbelastung besonders sensibler Personen allerdings möglichst geringgehalten werden.

Welche Wirkung kann Quecksilber auf den Körper haben?

Quecksilber kann geistige Fähigkeiten wie Intelligenz, Konzentration und Merkfähigkeit beeinträchtigen. Beim ungeborenen Kind kann es die Entwicklung des Gehirns und der Nerven beeinträchtigen. Studien zeigen allerdings, dass Kinder, die im Alter von sechs bis zehn Jahren eine Amalgamfüllung bekommen haben, zwar geringfügig mehr Quecksilber im Körper haben als Kinder mit Kunststofffüllungen. Diese Mengen seien mit großer Wahrscheinlichkeit aber zu gering, um tatsächlich Schäden zu verursachen. Inwiefern sich der Füllstoff auf jüngere Kinder, Schwangere und ungeborene Kinder auswirkt, ist kaum untersucht. Die EU-Verordnung zielt also darauf ab, jegliches Risiko zu minimieren.

Muss ich meine Füllungen jetzt tauschen lassen?

Nein. Wer möchte, kann alte Amalgamfüllungen allerdings entfernen und durch andere Füllstoffe ersetzen lassen. Dabei sind allerdings Schutzmaßnahmen wie ein spezieller Bohrer notwendig. Wird die Entfernung unsachgemäß durchgeführt, kann es innerhalb kurzer Zeit zu einer hohen Quecksilberbelastung kommen. Zahnfüllungen – nicht nur aus Amalgam – sollten auch regelmäßig vom Zahnarzt kontrolliert werden.

Amalgamfüllungen können auch nach wie vor in Absprache mit dem Zahnarzt verwendet werden, sofern man nicht in eine der genannten Risikogruppen fällt. Allerdings gibt es bereits seit Jahren fachliche Empfehlungen, etwa vom deutschen Robert-Koch-Institut, Amalgam nicht im Milchgebiss, bei Schwangeren, in der Stillzeit, bei Niereninsuffizienz sowie bei nachgewiesener Allergie zu verwenden.

Was ist Amalgam genau?

Amalgam ist eine Mischung unterschiedlicher Stoffe, die dem Quecksilber zugeordnet wird. Mischungen von Quecksilber mit anderen Metallen wie Silber oder Kupfer werden als Amalgamfüllung bezeichnet. In der Zahnmedizin gilt Amalgam als langlebiges und günstiges Füllmaterial. Aufgrund möglicher Gesundheits- und Umweltrisiken, die seit Jahren diskutiert werden, ist die Zahl der Amalgam-Füllungen allerdings rückläufig. Dazu trägt auch die sogenannte Minimata-Konvention bei. In dieser haben sich 92 Länder, darunter auch Österreich, verpflichtet, die Quecksilberbelastung zu reduzieren. Dieses Übereinkommen ist seit August 2017 in Kraft.

Was sind die Alternativen zu Amalgam?

Die häufigste Alternative sind Kunststoff- und Keramikfüllungen. Sie sind weiß und daher weniger erkennbar als Amalgam, das silberfarben ist. Kunststofffüllungen sind teurer als Amalgamfüllungen. Dies gilt auch für Goldfüllungen. Auch Kunststoffe sind zum Teil aber nicht nebenwirkungsfrei und ihre gesundheitlichen Wirkungen sind wenig erforscht. Ein weitere Alternative sind verstärkte Zemente, die in den Zahn eingebracht werden können.

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