Die EU-Staaten haben sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt. Die EU-Kommission wurde mit der technischen Ausarbeitung beauftragt. Noch im März soll es einen Gesetzesentwurf für den „Grünen Pass“ geben und bis Ende Mai ein technisches Konzept.
Was für Privilegien stehen im Raum?
Darüber gibt es EU-weit noch Differenzen. Österreich wünscht sich eine klare Verknüpfung mit Vorteilen für Geimpfte, wie einfaches Reisen oder Zugang zu Restaurants. Deutschland und andere Länder bremsen, weil bisher nur eine Minderheit geimpft ist. Außerdem sehen manche darin eine „Impfpflicht durch die Hintertür“.
Gilt der „Grüne Pass“ nur für Geimpfte?
Europaweites Ziel ist, dass Corona-Geimpfte damit fälschungssicher ihre Immunisierung nachweisen können. In Österreich ist im Rahmen einer nationalen Lösung auch geplant, dass Menschen, die ein 48 Stunden gültiges negatives Testergebnis haben, oder innerhalb der vergangenen 6 Monate eine Covid-19-Erkrankung durchlebt haben, integriert werden.
Was hat der „Grüne Pass“ mit dem eImpfpass zu tun?
Der eImpfpass ersetzt in Österreich den klassischen Impfpass auf Papier. Dort werden künftig alle Impfungen aufgezeichnet, die eine Person erhalten hat. Das gilt auch für Corona-Teilimpfungen. Der „Grüne Pass“ soll auf diese Daten zugreifen können, wird aber eine eigene Anwendung sein.
Wie soll der „Grüne Pass“ funktionieren?
Die genaue technische Umsetzung steht noch nicht fest. Vieles deutet darauf hin, dass der Nachweis mittels QR-Code geplant ist. Im Gesundheitsministerium wird bereits an einer „Vorstufe“ gearbeitet. Man wird in einem ersten Schritt mittels QR-Code sein negatives Testergebnis nachweisen können. Laut Gesundheitsministerium geht das bereits in einigen Bundesländern.
Was machen jene, die kein Smartphone haben?
Der QR-Code kann nicht nur per Smartphone abgerufen werden, sondern auch ausgedruckt mitgeführt werden. Geplant ist auch eine Zustellung per Post. Derzeit gibt es das System mit QR-Codes noch nicht überall. Integriert sind zur Zeit alle Systeme, die über „Österreich testet“ gelistet sind sowie alle Apotheken. Laut Gesundheitsministerium sollen bald alle Bundesländer QR-Codes ausgeben können.
Wird es eine Gleichstellung von Geimpften, Genesenen und Getesteten geben?
Das ist noch nicht klar. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt die Impfung noch nicht als Ersatz für einen Zutrittstest, wie er etwa bei einem Friseurbesuch benötigt wird. Laut Gesundheitsministerium will man hier noch abwarten, ob die Corona-Schutzimpfung auch vor Übertragungen schützt. Man befinde sich hier im „europäischen und internationalen Austausch“, heißt es.
Woher stammen die Daten?
Die Daten zu den Impfungen werden im zentralen Impfregister gespeichert, die Daten zu den Genesenen im Epidemiologischen Meldesystem (EMS), die Testdaten auf den Servern der einzelnen Testplattformen. Um einen QR-Code zu erzeugen, sollen sie pseudonymisiert an das Bundesrechenzentrum (BRZ) geschickt werden, etwa mit Kürzel aus Vor- und Nachnamen sowie Geburtsjahr.
Wie steht es dabei um den Datenschutz?
Datenschützer sind unterschiedlicher Meinung. Thomas Lohninger, Geschäftsführer von epicenter.works, sieht darin ein „Datenschutz-Problem“. Die Daten seien etwa innerhalb von ELGA „besser geschützt“ und Betroffene haben bei ELGA „mehr Rechte“. So können diese etwa in ELGA genau sehen, wer darauf zugegriffen hat. Laut dem Juristen Max Schrems gebe es aus rechtlicher Sicht kein Problem, wenn das technische System „sauber umgesetzt“ werde. Hans Zeger von der ARGE Daten warnt davor, dass es kein Grundrecht auf Gesundheit gebe und dass ein europaweites System damit schlechte Chancen habe, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Bestand zu haben.
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