OGH hebelt umstrittene Bank-Klausel aus

OGH hebelt umstrittene Bank-Klausel aus
Wenn der Kunde der Zins-Änderung nicht widerspricht, ist das noch keine Zustimmung.

Vor zwei Jahren startete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Musterprozess für Bankkunden wegen einer fragwürdigen Abänderung des Kreditzinssatzes, jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) das letzte Wort gesprochen: Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen zur unbeschränkten Änderung von Entgelten und Leistungen ist dann unzulässig, wenn Schweigen als Zustimmung gewertet wird.

Zur Vorgeschichte: Eine steirische Bank hatte rund 1200 Kreditkunden angeschrieben, um ihnen mitzuteilen, dass sie – aufgrund der Auswirkungen der globalen Finanzkrise, den Veränderungen am Kapitalmarkt und den erhöhten Refinanzierungskosten – den Kreditzins-Zuschlag von 0,5 auf zwei Prozent anheben wird.

„Diese Änderung wird als wirksam vereinbart, wenn nicht innerhalb von acht Wochen ein schriftlicher Widerspruch von Ihnen bei uns eingelangt ist“, heißt in dem Rundschreiben. Die Bank berief sich dabei auf eine Anpassungsklausel in den Geschäftsbedingungen.

Laut OGH ist diese Klausel intransparent, weil sie keine Beschränkungen bei Änderungen erkennen lassen, die Verbraucher vor unangemessenen Nachteilen schützen würden. Damit ist die Erhöhung des Zinssatzes unzulässig. „Diese Entscheidung hat umfangreiche Konsequenzen“, sagt VKI-Jurist Peter Kolba zum KURIER. „Die Kunden, die den erhöhten Zinssatz bezahlt haben, können diesen jetzt von der Bank zurückfordern.“ Auswirkung des Musterprozesses: Laut Kolba müssen Banken künftig solche Klauseln entweder einem Index anpassen oder einvernehmliche Lösungen mit den Kunden treffen.

Kommentare