WKStA: "René Benko kann scheinbar einfach in die Kasse greifen"

Auf dem Bild sieht man den ehemaligen Immobilienunternehmer René Benko
Der Immobilienpleitier würde in Freiheit mutmaßlich weitere Straftaten begehen. Das ist die Ansicht der Haftrichterin. Die WKStA ortet sogar eine Fluchtgefahr.

Vor acht Monaten wurde der gestrauchelte Immobilienjongleur René Benko in U-Haft genommen. Bereits sechs Enthaftungsanträge hat der Tiroler beim Wiener Landesgericht eingebracht, die Haftprüfungsverhandlungen entpuppten sich für ihn als Debakel. So auch die vorerst letzte am 9. September.

Das geht aus dem Haftverhandlungsprotokoll hervor, das dem KURIER vorliegt. Dazu muss man wissen, dass der Immobilien-Pleitier deshalb in U-Haft gewandert ist, weil er Vermögen beiseitegeschafft bzw. verheimlicht haben soll.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat auch in dieser Haftverhandlung schwere Geschütze aufgefahren.

In Anbetracht des bevorstehenden ersten Strafprozesses gegen Benko, indem ihm eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft droht, und in Hinblick auf seine finanziellen Möglichkeiten und des dringenden Tatverdachts (...) „ist sicher ein außerordentlicher Fluchtreiz gegeben“, sagte Oberstaatsanwältin Tea Krasa.

Keine Anhaltspunkte

„Es gibt überhaupt keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass Herr Benko eine Bereitschaft hätte zu fliehen“, konterte sein Top-Verteidiger Norbert Wess. Auch diesmal hat das Gericht nur Tatbegehungsgefahr angenommen.

Im Mittelpunkt der Haftverhandlung stand die angebliche Täuschung des Investors Hans Peter Haselsteiner und seiner Stiftungsvorstände im Zusammenhang mit einer Millionenzahlung und der Verdacht, Benko würde in Freiheit (weitere) kriminelle Handlungen setzen. „Das Besondere in dem Fall im Zusammenhang mit den Stiftungen und deren Gesellschaften ist, dass Herr Benko scheinbar (!) einfach in die Kassa greifen kann“, so die WKStA.

Dubiose Vorgänge

So habe ein Zeuge (Buchhalter) geschildert, wie und was Benko angeschafft habe.

„Wenn Herr Benko ein Darlehen oder einen Kredit haben wollte, zum Beispiel von der Laura Privatstiftung, dann lief das so, dass er sich faktisch die Summe hat auszahlen lassen, und dann wurde im Nachhinein eben ein Vertrag, der halt passt, aufgesetzt und dann wurden die Stiftungsvorstände damit befasst“, so die Anklägerin.

Signa war seine Firma

So sollen sich die Signa-Vorstände immer wieder mit Herr Benko abgestimmt und Zustimmungen eingeholt haben und Benko die Signa als „seine Firma“ bezeichnet haben. Wie schon in der Signa-Gruppe sei Benko auch der faktische Machthaber in der Laura Privatstiftung. Jener Stiftung, in der Benko bzw. seine Familie beachtliches Vermögen gebunkert haben soll. 

„Es lässt sich aus den Chats in keiner Weise entnehmen, dass jemand ausdrücklich oder unter Druck von Herrn Benko in eine bestimmte Richtung gehandelt hat“, sagte Verteidiger Wess.

Beispiele würden zeigen, dass das Gegenteil der Fall gewesen sei. Doch die Richterin konnte davon nicht überzeugt werden. 

„Wir haben im Akt auch unzählige Zeugenaussagen, die besagen, dass in der Signa-Gruppe oder auch bei der Stiftung keine Entscheidung ohne Zustimmung von Herrn Benko getroffen wurde“, so die Richterin Martina Gatterer. Wess konterte, dass unter diesen Zeugen aber weder (ehemalige) Vorstände noch Geschäftsführer seien.

Haselsteiner-Komplex

Belastet wurde Benko zuletzt von Christian Harder, Vorstand der Haselsteiner Familien-Privatstiftung (HFPS). Das geht aus dem Akt hervor. „Ich fühle mich getäuscht“, sagte er aus. Es geht um eine Überweisung von 4,99 Millionen Euro der Haselsteiner Stiftung an den Sanierungsbeauftragten der Signa Holding. Der Deal hat eigentlich einen komplexen Hintergrund mit einem Aktienkauf. Haselsteiner hat nur gezahlt, weil Benko persönlich eine Garantie abgab.

„Wir haben uns auf die Haftung von René Benko verlassen“, sagte Harder aus. „Wenn er diese Haftung nicht gegeben hätte, dann hätten wir nicht eingezahlt.“

Hader mit dem Gericht

Fakt ist aber auch: Benko hatte bei der Laura Privatstiftung angefragt, ob sie Haselsteiner einen Kredit bzw. eine Besicherung geben würde. Das lehnte Stiftungsvorstand Hans Peter Hager ab. Für Benko sei damit bewiesen, dass er nicht in die Stiftung durchregieren konnte. 

Dass ihm vom Gericht unterstellt wird, er würde in Freiheit weitere Straftaten begehen, wurmt ihn. Zur Richterin sagte Benko: „Es ist auszuschließen, dass ich nach einer derartig langen Haftdauer auch nur im Ansatz an irgendetwas Malversives denken würde.“

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