Konkursverfahren über Benko eröffnet
Das Landesgericht Innsbruck hat heute, Freitag, ein Konkursverfahren über das Vermögen des Signa-Gründers René Benko eröffnet. Dies gab der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) am Vormittag bekannt.
Damit habe der Tiroler Immobilieninvestor seine Zahlungsunfähigkeit eingeräumt, hieß es. Benkos renommierter Anwalt Norbert Wess bestätigte gestern auf Anfrage des KURIER "dass Herr Benko als Einzelunternehmer einen Eigenantrag beim Landesgericht Innsbruck eingebracht hat."
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Die Wirkung des Konkursverfahrens bezieht sich auf das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko", teilte der KSV1870 mit. Umfasst sei auch sein Vermögen im Ausland: "Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen" des Signa-Gründers, sagte Klaus Schaller, KSV1870-Regionalleiter West.
Benko meldet als Einzelunternehmer Insolvenz an
Gestern, Donnertag, wurde bekannt, dass Benko "als Unternehmer" einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Als Einzelunternehmer haftet Benko nicht nur mit dem Betriebsvermögen, sondern auch mit seinem privaten Vermögen unbeschränkt für die Schulden seines Unternehmens.
"Viele Fragen offen"
Über die Verbindlichkeiten und über das Vermögen von Benko als Unternehmer ist bisher nichts bekannt. "Es sind sehr viele Fragen offen", sagte Karl-Heinz Götze vom Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) am Donnerstagabend in der ZIB2. "Offensichtlich kann er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen." Wenn es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens komme, dann werde sich der Insolvenzverwalter die Geldbewegungen und Vermögensverschiebungen in der Vergangenheit ansehen, so der Kreditschützer. Auch die Stiftungen rund um den Signa-Gründer werde man dann näher unter die Lupe nehmen.
Benko: Debatte über Gründe für Insolvenz-Antrag
Laut Benko-Anwalt Norbert Wess wurde der Eigenantrag bereits am Mittwochabend eingebracht. Gläubiger dürften wohl vor allem am Vermögensverzeichnis des Immobilieninvestors interessiert sein werden. Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich hatte gegen ihn beim Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag eingebracht.
Das US-Wirtschaftsmagazin Forbes hatte Benko bereits im vergangenen Dezember aus seinem Milliardäre-Ranking gestrichen. Zuvor hatte Forbes das Vermögen des Immobilieninvestors noch auf 6 Mrd. Dollar (5,5 Mrd. Euro) geschätzt.
Über die einzelunternehmerische Tätigkeit des Tirolers ist wenig bekannt. Seit Herbst 2015 verfügt Benko über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer). Im GewerbeInformationssystem Austria (GISA) scheint für ihn aber keine Gewerbeberechtigung auf, etwa für Beratungstätigkeit. Laut österreichischem Firmenbuch (Wirtschafts-Compass) hält Benko als Person weder Firmenanteile, noch hat er eine Management-Position inne. Er wird lediglich als Stifter von zwei Stiftungen angeführt. Über die finanzielle Lage der von René Benko und seiner Mutter gestifteten Familie Benko Privatstiftung und Laura Privatstiftung ist nichts bekannt. Die Stiftungen halten wesentliche Anteile an der Signa-Gruppe und an anderen Immobilien.
Der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) hatte bereits am Dienstag darauf hingewiesen, dass der Signa-Gründer selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen könnte. Und zwar für den Fall, dass die fälligen Verbindlichkeiten tatsächlich derzeit nicht bedient werden können und damit Zahlungsunfähigkeit vorliege. "Würde der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegen und würde Herr Benko selbst einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen, könnte er die Verfahrensart (Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder Konkursverfahren) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei wählen", hatte Klaus Schaller, KSV1870-Leiter der Region West, erklärt. "Mit der Insolvenz als Einzelunternehmer kann er sich - je nach Verfahren - mit den Gläubigern auf eine Quote von 20 oder 30 Prozent einigen", merkte Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer an.
KSV1870-Experte Schaller wies noch auf einen wesentlichen Punkt hin: "Die Wirkungen eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens erstrecken sich auch auf im Ausland gelegenes Vermögen. Es gibt einige zu beachtende Einschränkungen, aber grundsätzlich ist sämtliches, weltweites Vermögen eines Schuldners bei einer Verfahrenseröffnung am Landesgericht Innsbruck betroffen."
Die Insolvenz des Einzelunternehmers Benko könnte jedenfalls noch spannend werden: Vor der Insolvenz der Signa Holding kam es bei den Stiftungen zu Änderungen der Begünstigten. Im Extremfall - etwa bei Änderungen der Begünstigten mit nahen Verwandten - können Geschäfte bis zu zehn Jahre rückabgewickelt werden, bestätigte Cornelia Wesenauer, Leiterin Insolvenzabteilung Wien, NÖ und Burgenland beim AKV Europa.
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